Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (BSH)
Beschreibung
Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) ist Bestandteil des deutschen Seeverkehrs- bzw. Schifffahrtsrechts. Sie ergänzt und präzisiert die internationalen Kollisionsverhütungsregeln auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Dies gilt nicht nur für die Binnen- oder Bundeswasserstraßen, sondern auch für die sich auf See befindenden. Eines der wichtigsten Gesetze in diesem Zusammenhang ist die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) enthält Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstellen Nordwest und Nord.
Übersicht der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung:
- Allgemeine Bestimmungen (Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Grundregeln)
- Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Positionslaternen, Schallsignale, Regelungen für Kleinfahrzeuge)
- Schallsignale der Fahrzeuge (aufgehoben)
- Fahrregeln (Rechtsfahrgebot, Überholen, Begegnen, Fahrgeschwindigkeit, Fahrbeschränkungen und Fahrverbote)
- Ruhender Verkehr (Ankern, Anlegen und Festmachen, Vorbeifahren, Gefahrgut)
- Sonstige Vorschriften (Verhalten bei Schiffsunfällen, Fischerei, Fahrgastschiffe und Fähren)
- Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
- Aufgaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- Bußgeld- und Schlussvorschriften
BSH Nr. 20005
Format: | Ringordner |
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Sprache: | Deutsch |
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