Schifferdienstbuch
Beschreibung
Jedes Schiffsbesatzungsmitglied ohne Schifferpatent benötigt für die Tätigkeit an Bord ein Schifferdienstbuch (Ausnahme: Servicepersonal). Dieses Schifferdienstbuch ist an Bord mitzuführen. Es dient als Nachweis der Qualifikation des Besatzungsmitglieds und der Fahrzeiten zur Erlangung einer höheren Qualifikation.
Das Schifferdienstbuch wird auf Antrag vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ausgestellt. Es muss, sofern Fahrten eingetragen wurden, jährlich zur Prüfung vorgelegt werden.
Das Schifferdienstbuch ist dreisprachig (F – D – NL) und durchgängig nummeriert.
Das Schifferdienstbuch wird auf Antrag vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ausgestellt. Es muss, sofern Fahrten eingetragen wurden, jährlich zur Prüfung vorgelegt werden.
Das Schifferdienstbuch ist dreisprachig (F – D – NL) und durchgängig nummeriert.
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