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Führerscheine

Welchen Bootsführerschein brauche ich?

Die wichtigsten Bootsführerscheine und Funkzeugnisse in Deutschland


In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Bootsführerscheinen und Funkzeugnissen, die für den Betrieb von Wasserfahrzeugen erforderlich oder empfohlen sind. Je nach Art des Gewässers, der Größe des Bootes und der Motorleistung unterscheiden sich die Anforderungen. Dabei reicht das Spektrum von Basisführerscheinen für Binnengewässer bis hin zu hochspezialisierten Scheinen für die Hochseefahrt. Für Bootsführer, die größere Yachten fahren oder an internationalen Regatten teilnehmen möchten, sind weiterführende Qualifikationen nötig. Ergänzend zu den Führerscheinen gibt es Funkzeugnisse, die für die Bedienung von Funkgeräten an Bord erforderlich sind. Die folgende Übersicht soll einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Möglichkeiten geben und die jeweiligen Voraussetzungen, Geltungsbereiche sowie Besonderheiten erläutern.

Führerscheine

Alle Produkte rund um die verschiedenen Führerscheine finden Sie hier.
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Ausrüstung

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Wer beabsichtigt, gewerblich als Skipper tätig zu werden, sollte mindestens den SSS anstreben.

Sportbootführerschein Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See)

Geltungsbereich

  • Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) auf den Seeschifffahrtsstraßen, wenn die Motorleistung mehr als 15 PS (11,03 kW) beträgt.
  • Für Boote mit Elektromotoren ab einer Leistung von 7,5 kW (10,20 PS).

Besonderheit

  • Der SBF See ist die Basis für weiterführende Segelscheine wie den Sportküstenschifferschein.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ärztliches Attest über Seh- und Hörvermögen sowie die allgemeine körperliche Eignung.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses (nicht bei Minderjährigen).
  • Theoretische Prüfung: Verkehrsrecht, Schiffführung, Umweltrecht, Schiffstechnik, Wetterkunde, Regelungen zu den Antriebsarten, mehrteilige Navigationsaufgabe.
  • Praktische Prüfung: Knoten, Navigation, Manöver wie Anlegen, Ablegen und Rettungsmanöver.

Kosten

  • Prüfungsgebühren: ca. 150-200 Euro.
  • Kursgebühren: 300-600 Euro.
  • Gesamt: ca. 450-800 Euro.

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Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen)

Geltungsbereich

  • Erforderlich auf allen Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland für Boote über 20 Meter Länge und/oder wenn die Motorleistung mehr als 15 PS (11,03 kW) beträgt.
  • Für Boote mit Elektromotoren ab einer Leistung von 7,5 kW (10,20 PS).

Besonderheiten

  • Der SBF Binnen kann unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel, erworben werden.
  • In Berlin & Brandenburg ist auf einigen Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote unter Segel der SBF Binnen unter Segeln vorgeschrieben.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 14 Jahre unter Segel, 16 Jahre mit Antriebsmaschine.
  • Ärztliches Attest über Seh- und Hörvermögen sowie die allgemeine körperliche Eignung.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses (nicht bei Minderjährigen).
  • Theoretische Prüfung: Verkehrsrecht, Schiffführung, Umweltrecht, Schiffstechnik, Wetterkunde, Regelungen zu den Antriebsarten, spezifische Fragen zum Binnenschifffahrtsrecht.
  • Praktische Prüfung: Knoten, Navigation, Manöver wie Anlegen, Ablegen und Rettungsmanöver.

Kosten

  • Prüfungsgebühren: ca. 130-200 Euro.
  • Kursgebühren: 200-500 Euro.
  • Gesamt: ca. 330-700 Euro.

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Sind Sie unter deutscher Flagge auf ausländischen Gewässern unterwegs, müssen Sie als Bootsführer stets mindestens den Sportbootführerschein See vorweisen können.

Sportküstenschifferschein (SKS)

Geltungsbereich

  • Empfohlen zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
  • Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

Besonderheit

  • Der SKS ist bei Privatnutzung nicht verpflichtend, jedoch häufig Voraussetzung für Yachtcharter.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • SBF See muss bereits vorhanden sein.
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern.
  • Theoretische Prüfung: Navigation, Wetterkunde, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht.
  • Praktische Prüfung: Segelmanöver, Anlegen, Ablegen.

Kosten

  • Prüfungsgebühren: ca. 250 Euro.
  • Kursgebühren: 500-900 Euro.
  • Gesamt: ca. 650-1.050 Euro.

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Sportseeschifferschein (SSS)

Geltungsbereich

  • Empfohlen zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie gesamte Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
  • Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

Besonderheit

  • Der SSS ist bei Privatnutzung nicht verpflichtend, jedoch häufig Voraussetzung für Yachtcharter.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • SBF See muss bereits vorhanden sein.
  • Nachweis von 1.000 Seemeilen nach Erwerb des SBF See als Wachführer oder dessen Vertreter (davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung) oder 700 Seemeilen nach Erwerb des SKS auf Yachten im Seebereich.
  • Theoretische Prüfung: Navigation, Wetterkunde, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht.
  • Praktische Prüfung: Fortgeschrittene Manöver.

Kosten

  • Prüfungsgebühren: ca. 550 Euro.
  • Kursgebühren: 800-1.500 Euro.
  • Gesamt: ca. 1.350-2.050 Euro.

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Sporthochseeschifferschein (SHS)

Geltungsbereich

  • Empfohlen zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt.
  • Berechtigt zur weltweiten Fahrt als Schiffsführer auf gewerbsmäßig genutzten Sportbooten.

Besonderheit

  • Der SHS ist der höchste amtliche Führerschein für Freizeitkapitäne in Deutschland.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre.
  • SSS muss bereits vorhanden sein.
  • Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des SSS) als Wachführer. Davon mindestens 500 Seemeilen vor der ersten Teilprüfung.
  • Theoretische Prüfung: Hochseenavigation, astronomische Navigation, Wetterkunde (u.a. tropische Wirbelstürme).
  • Mündliche Prüfung: Handhabung eines Sextanten (Demonstation), Handhabung/Führen von Yachten, Fahren/Verhalten im schweren Wetter.

Kosten

  • Prüfungsgebühren: ca. 300 Euro.
  • Kursgebühren: 1.000-2.000 Euro.
  • Gesamt: ca. 1.300-2.300 Euro.

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HanseNautic TIPP

Viele Charterunternehmen verlangen den SKS oder SSS (insbesondere bei größeren Yachten), um sicherzustellen, dass der Bootsführer über weiterführende nautische Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügt.

Bodenseeschifferpatent

Geltungsbereich

  • Erforderlich für das Führen von Motorbooten (Kategorie A) oder Segelbooten (Kategroie D) auf dem Bodensee, unabhängig davon, ob sich das Boot im deutschen, österreichischen oder Schweizer Teil des Sees befindet.
  • Notwendig für Motorboote mit mehr als 6 PS (4,4 kW) und Segelboote mit mehr als 12 m² Segelfläche.
  • Um mit dem Motorboot in den Hochrhein einlaufen zu dürfen, ist zusatzlich zum Bodenseeschifferpatent A der Hochrhein-Zusatz (Kategorie H) erforderlich.

Besonderheiten

  • Wenn bereits ein Sportbootführerschein Binnen oder See vorliegt, entfällt die praktische Prüfung für das Bodenseeschifferpatent A.
  • Der Besitz eines Bodenseeschifferpatents erlaubt es, den Sportbootführerschein Binnen ohne erneute Prüfung zu erhalten.
  • Eine „Ferienerlaubnis“ für bis zu 30 Tage kann beantragt werden, die keine Prüfung erfordert.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre für das Führen von Motorbooten, 14 Jahre für das Führen von Segelbooten.
  • Ärztliches Attest über Seh- und Hörvermögen sowie die allgemeine körperliche Eignung.
  • Theoretische Prüfung: Allgemeines, Schall- und Schifffahrtszeichen, Verkehrsrecht, Umweltrecht, Wetterkunde, Rheinstrecke. Für Kat. D & H zusätzlich spezialisierte Fragen.
  • Praktische Prüfung: Entfällt, wenn bereits ein entsprechender Sportbootführerschein vorhanden ist. Ansonsten wie beim Sportbootführerschein See & Binnen.

Kosten

Variieren stark, je nachdem, ob bereits ein Führerschein vorhanden ist. Ist dies der Fall, so liegt die Höhe der Kosten in etwa wie folgt:

  • Prüfungsgebühren: ca. 40-90 Euro.
  • Kursgebühren: ca. 40-120 Euro.
  • Gesamt: ca. 80-210 Euro.

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Funkzeugnisse

Beschr. Gültiges Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate (SRC):

  • Geltungsbereich: Erlaubnis zur Ausübung des Seefunkdienstes im globalen Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten.
  • Voraussetzungen: Mindestalter 15 Jahre, theoretische und praktische Prüfung.
  • Gesamtkosten: ca. 150-350 Euro.

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Allgemeines Funkbetriebszeugnis
Long Range Certificate (LRC):

  • Geltungsbereich: Pflicht auf Sportbooten mit entsprechender Ausrüstung für Ultrakurzwelle, Grenzwelle, Kurzwelle oder Seefunk über Satelliten (Inmarsat).
  • Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, theoretische und praktische Prüfung.
  • Gesamtkosten: ca. 200-500 Euro.

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UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI):

  • Geltungsbereich: Berechtigung zur Bedienung und Überwachung einer Schiffsfunkstelle auf Binnenwasserstraßen.
  • Voraussetzungen: Mindestalter 15 Jahre, theoretische und praktische Prüfung.
  • Gesamtkosten: ca. 100-200 Euro.

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HanseNautic TIPP

Für Funkzeugnisse wie SRC und UBI gibt es oft kombinierte Kurse, die Kosten sparen können.

Zusammenfassung der Voraussetzungen und Kosten

Führerschein/Funkzeugnis Mindestalter Voraussetzungen Geltungsbereich Kosten (ca.)
SBF See 16 Jahre Ärztliches Attest, Prüfung Küstengewässer 450-800 €
SBF Binnen 14/16 Jahre Ärztliches Attest, Prüfung Binnengewässer 330-700 €
SKS 16 Jahre SBF See, 300 Seemeilen Küstengewässer bis 12 sm 650-1.050 €
SSS 16 Jahre SBF See, 1.000 Seemeilen Küstengewässer bis 30 sm 1.350-2.050 €
SHS 18 Jahre SSS, 1.000 Seemeilen Weltweite Hochseefahrten 1.300-2.300 €
Bodenseeschifferpatent 14/18 Jahre Ärztliches Attest, Prüfung Bodensee 80-210 €
SRC 15 Jahre Theoretische & praktische Prüfung UKW-Funkanlagen 150-350 €
LRC 18 Jahre Theoretische & praktische Prüfung Weltweite Funkanlagen 200-500 €
UBI 15 Jahre Theoretische & praktische Prüfung Binnenfunk 100-200 €

Prüfungsabnahme und Anmeldung

Die Prüfungen für die verschiedenen Bootsführerscheine in Deutschland werden von zwei Hauptorganisationen abgenommen: dem Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und dem Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV). Beide Verbände sind vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert, die Prüfungen zu organisieren und durchzuführen.

  • Deutscher Motoryachtverband e.V. (DMYV): Verantwortlich für die Prüfungen des Sportbootführerscheins See (SBF See), Sportbootführerscheins Binnen (SBF Binnen), des Sportküstenschifferschein (SKS) sowie für alle Funkzeugnisse.
  • Deutscher Segler-Verband e.V. (DSV): Zuständig für die Prüfungen im Segelbereich, wie den Sportküstenschifferschein (SKS), den Sportseeschifferschein (SSS) und den Sporthochseeschifferschein (SHS).

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über die jeweiligen Prüfungsausschüsse des DMYV und DSV. Hier können Prüfungstermine und -orte ausgewählt werden. Die notwendigen Unterlagen, wie das ärztliche Attest und ein möglicher Ausbildungsnachweis, müssen eingereicht werden. Die Prüfungsgebühren werden in der Regel vor der Prüfung entrichtet.

  • DMYV: Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die Webseite des Deutschen Motoryachtverbandes. Dort stehen alle erforderlichen Formulare zur Verfügung.
  • DSV: Der Deutsche Segler-Verband bietet auf seiner Webseite ebenfalls alle Informationen zur Prüfungsanmeldung für die verschiedenen Segelführerscheine.

Prüfung ohne Segelschule

Es besteht keine Verpflichtung, die Vorbereitung auf die Prüfungen über eine Segelschule zu absolvieren. Interessierte können sich eigenständig auf die Prüfungen vorbereiten und sich direkt zur Prüfung anmelden. Mit Hilfe von Lehrbüchern, Lernmaterialien und Onlinekursen ist es möglich, den theoretischen Stoff selbstständig zu erarbeiten. Auch die praktische Prüfung kann eigenständig mit einem geeigneten Boot abgelegt werden, sofern die notwendigen Fahrkenntnisse erworben wurden.

HanseNautic TIPP

Das ärztliche Attest für alle Sportbootführerscheine ist in der Regel ein standardisierter Vordruck, der von jedem Allgemeinmediziner nach Untersuchung ausgefüllt werden kann.

Wann kein Bootsführerschein erforderlich ist

In Deutschland gibt es einige Ausnahmen, bei denen das Führen eines Bootes auch ohne Bootsführerschein erlaubt ist. Diese Ausnahmen richten sich in der Regel nach der Größe des Bootes, der Leistung des Motors und dem jeweiligen Gewässer. Hier sind die wichtigsten Regelungen, bei denen kein Führerschein notwendig ist:

Motorboote bis 15 PS auf Binnenschifffahrtsstraßen und auf der See

  • Boote mit einer Motorleistung von maximal 15 PS (11,03 kW) bzw. unter 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren dürfen auf vielen Binnengewässern und in den Küstengewässern der Nord- und Ostsee ohne Bootsführerschein gefahren werden.
  • Eine Ausnahme bildet der Rhein, wo bereits ab einer Motorleistung von 5 PS ein Sportbootführerschein Binnen benötigt wird.
  • Das Mindestalter für das Führen dieser Boote beträgt 16 Jahre. Auf Binnengewässern darf ein 15-jähriges Kind unter Aufsicht eines Erwachsenen fahren.

Segelboote ohne Motor

  • Für reine Segelboote ohne Motor ist in Deutschland auf vielen Binnengewässern kein Führerschein erforderlich, wenn die Segelfläche kleiner als 6 m² ist.
  • In einigen Bundesländern und auf bestimmten Gewässern können jedoch abweichende Regelungen gelten. So verlangen etwa einige Bundesländer wie Berlin und Brandenburg einen speziellen Segelschein für Segelboote mit mehr als 6 m² Segelfläche.

Mietboote (Charter)

  • In vielen deutschen Ferienregionen gibt es sogenannte „Charterbescheinigungen“ für den temporären Gebrauch. Diese sind eine Art „Einweisung“, die es ermöglicht, ein Boot ohne klassischen Bootsführerschein zu mieten und zu führen.
  • Nach einer kurzen theoretischen und praktischen Einweisung durch den Vermieter darf das Boot dann auf den umliegenden Gewässern genutzt werden. Diese Bescheinigungen sind jedoch nur auf bestimmten Revieren und für eine begrenzte Zeit gültig.

Kanus, Kajaks und Ruderboote

  • Für das Führen von muskelbetriebenen Booten wie Kanus, Kajaks oder Ruderbooten ist grundsätzlich kein Führerschein erforderlich.
  • Dies gilt auf allen Gewässern, sowohl im Binnenbereich als auch auf der See.

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