Mit Hund und Katze an Bord: Papiere, Einreise und Bordalltag
Ratgeber Törnplanung
Was ein Törn mit Tier vorher verlangt
Wer Hund oder Katze mit an Bord nimmt, plant zwei Dinge zusätzlich: die Papiere, ohne die es an der Grenze nicht weitergeht, und den Bordalltag, in dem ein Tier andere Bedürfnisse hat als die Crew. Das erste ist vor allem eine Terminfrage und sollte früh erledigt werden, das zweite eine Frage der Ausrüstung und der Gewöhnung.
Die Papiere sind der Teil, der sich nicht kurzfristig nachholen lässt. Zwischen der ersten Tollwutimpfung und dem Tag, an dem das Tier eine EU-Binnengrenze überqueren darf, liegen Fristen, die im Gesetz stehen und über die niemand verhandelt. Wer im Juni ablegen will und im Mai zum ersten Mal daran denkt, hat ein Problem, das durch nichts an Bord zu lösen ist. Geht der Törn über die EU hinaus, kommen weitere Untersuchungen und Wartezeiten dazu — dann geht es um Monate, nicht um Wochen.
Der Bordalltag ist dagegen der Teil, den man über die Saison verbessern kann. Ein Tier, das zum ersten Mal auf einem schwankenden Boot steht, verhält sich anders als zu Hause — es orientiert sich neu, es sucht Schatten, und es kommt an Stellen, die an Land ungefährlich wären. Vieles davon lässt sich vorher einrichten.
Dieser Beitrag geht beides der Reihe nach durch: erst die drei Pflichtstücke und ihre Fristen, dann die Länder mit zusätzlichen Anforderungen, dann die Fragen rund um Charter und Hafen, und zuletzt Sicherheit und Alltag an Bord — mit einem eigenen Abschnitt zur Katze, weil sich an Bord fast alles unterscheidet.
Kurz gefasst
Was muss vor der Reise erledigt sein?
- Kennzeichnung: Mikrochip — oder eine deutlich lesbare Tätowierung, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
- Tollwutimpfung: Gültig und eingetragen, gesetzt nach der Kennzeichnung. Das Tier muss bei der Impfung mindestens zwölf Wochen alt sein.
- Wartezeit: Nach der Erstimpfung mindestens 21 Tage, bevor es über eine EU-Binnengrenze geht.
- EU-Heimtierausweis: Ausgestellt von einem dazu ermächtigten Tierarzt.
- Fünf Tiere: Bis zu fünf Heimtiere dürfen je Fahrzeug privat mitreisen. Mehr nur, wenn mehrere Bedingungen zugleich erfüllt sind — unter anderem Wettbewerb, Ausstellung oder Sportveranstaltung, ein schriftlicher Nachweis und ein Mindestalter von sechs Monaten.
- Vier Gebiete plus Norwegen: Für Hunde ist vor der Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Nordirland und Norwegen zusätzlich eine Bandwurmbehandlung vorgeschrieben.
Mikrochip, Impfung, Ausweis: Die drei Pflichtstücke
Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten innerhalb der EU dieselben drei Grundanforderungen. Sie hängen zusammen, und sie hängen in dieser Reihenfolge zusammen: Ohne Kennzeichnung keine gültig eintragbare Impfung, ohne gültige Impfung kein brauchbarer Ausweis.
Den Anfang macht die Kennzeichnung. Vorgeschrieben ist ein elektronischer Mikrochip. Eine Tätowierung wird nur dann noch anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde und deutlich lesbar ist — für jedes Tier, das danach gekennzeichnet worden ist, führt kein Weg am Chip vorbei. Praktisch heißt das auch: Der Chip muss beim Kontrollieren tatsächlich auslesbar sein. Wandert er unter der Haut, was vorkommt, ist das kein Formfehler, sondern ein echtes Problem an der Grenze.
Es folgt die Tollwutimpfung. Sie muss gültig sein, und gültig heißt: Sie wurde nach der Kennzeichnung gesetzt, die Wartezeit ist abgelaufen, und eine fällige Auffrischung wurde vorgenommen, bevor der bisherige Schutz abgelaufen war. Der letzte Punkt ist der unangenehme: Wer eine Auffrischung auch nur um wenige Tage verpasst, hat keine verspätete Auffrischung, sondern eine Erstimpfung — mit der vollen Wartezeit von vorn.
Das dritte Stück ist der EU-Heimtierausweis. Er wird von einem dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt und fasst zusammen, was die beiden anderen Punkte belegen: Chip- oder Tätowierungsnummer, Impfdaten, gegebenenfalls die Bandwurmbehandlung. Seit dem 22. April 2026 gilt dafür ein neues Ausweismuster; ein vorhandener Ausweis nach dem bisherigen Muster bleibt gültig. Ein vorhandener Heimtierausweis wird weitergeführt und muss nicht erneuert werden, nur weil eine Impfung abläuft. Für die Reise entscheidend ist jedoch, dass der vorgeschriebene Tollwutschutz gültig und lückenlos dokumentiert ist; nach einer verspäteten Auffrischung gelten wieder die Regeln einer Erstimpfung.
Die Fristen, an denen die Planung hängt
Rechnen Sie rückwärts, nicht vorwärts. Bei einem Tier, das noch nie geimpft war, liegen zwischen der Erstimpfung und dem ersten möglichen Grenzübertritt mindestens 21 Tage — und die Erstimpfung selbst ist frühestens mit zwölf Wochen möglich. Ein junger Hund ist damit frühestens im Alter von etwa fünfzehn Wochen reisefähig, und das nur, wenn Chip und Ausweis zum selben Zeitpunkt vorliegen.
Für sehr junge Tiere gibt es in einzelnen EU-Ländern Ausnahmen vom vollständigen Tollwutschutz — sie betreffen Tiere unter zwölf Wochen ohne Impfung und Tiere zwischen zwölf und sechzehn Wochen, die geimpft, aber noch nicht vollständig geschützt sind. Andere Staaten lassen eine solche Einreise nicht zu, und Deutschland gehört dazu. Welches Land wie entscheidet, führt die Europäische Kommission in einer eigenen Übersicht, und diese Übersicht ändert sich. Wer mit einem Tier unter sechzehn Wochen reist, prüft deshalb die Bestimmungen jedes Landes auf der Route einzeln — und nicht nur die des Ziellandes.
Der zweite Termin, den man im Kalender haben sollte, ist die Auffrischung. Sie richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des verwendeten Impfstoffs, die der Tierarzt einträgt, nicht nach einem festen Jahresrhythmus. Ein Blick in den Ausweis am Ende der Saison ist deshalb sinnvoller als ein Blick im Frühjahr: Wer im Herbst sieht, dass der Schutz im Mai ausläuft, hat den ganzen Winter Zeit.
Unser Tipp
Fotografieren Sie die aufgeschlagene Impfseite und die Seite mit der Chipnummer und legen Sie die Bilder dorthin, wo auch die Bootspapiere liegen. Das ersetzt den Ausweis nicht — mitgeführt werden muss das Original —, aber es hilft, wenn Sie unterwegs eine Angabe brauchen und das Heft gerade in der anderen Tasche steckt.
Wo zusätzlich etwas verlangt wird
Über die drei Grundanforderungen hinaus gibt es eine Zusatzpflicht, die nur Hunde betrifft und nur für bestimmte Ziele gilt: die Behandlung gegen den Fuchsbandwurm. Vorgeschrieben ist sie für Hunde bei der Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Nordirland und Norwegen. Für Katzen und Frettchen gilt sie nicht.
Entscheidend ist dabei das Zeitfenster. Die Behandlung muss frühestens 120 und spätestens 24 Stunden vor der geplanten Einreise von einem Tierarzt durchgeführt und im Heimtierausweis eingetragen werden — also frühestens fünf Tage und spätestens einen Tag vorher. Zu früh ist genauso ungültig wie zu spät, und das ist die Stelle, an der ein Törn ins Rutschen kommen kann: Wer den Termin auf die geplante Überfahrt abstimmt und dann drei Tage auf Wetter wartet, fährt mit einer abgelaufenen Behandlung ein.
Eine Erleichterung gibt es für Reisen innerhalb dieser Gruppe: Wer mit dem Hund direkt zwischen diesen Gebieten reist, braucht die Behandlung nicht erneut. Für einen Schlag von Finnland nach Norwegen ist sie also nicht ein zweites Mal fällig; für die Anreise dorthin aus Deutschland schon.
Für Hunde, die häufig nach Norwegen ein- und ausreisen, kann eine 28-Tage-Regel die praktischere Alternative zum engen Zeitfenster sein. Die norwegische Lebensmittelaufsicht beschreibt sie so: Der Hund wird zunächst an zwei verschiedenen Tagen behandelt, mit höchstens 28 Tagen Abstand, und danach fortlaufend in Abständen von höchstens 28 Tagen. Vor dem ersten Grenzübertritt nach Norwegen müssen beide Behandlungen erfolgt sein, und seit der ersten müssen mindestens 24 Stunden vergangen sein.
Zwei Einzelheiten entscheiden in der Praxis darüber, ob die Reihe hält. Erstens trägt der Tierarzt zu jeder Behandlung die Uhrzeit ein: Wurde um zehn Uhr behandelt, muss die nächste Behandlung spätestens um zehn Uhr am 28. Tag erfolgen — die Frist läuft stundengenau, nicht tageweise. Wird der Abstand überschritten, beginnt die Reihe mit zwei Behandlungen von vorn. Zweitens gilt die Regel auch für einen Tagesausflug in ein anderes Land des EU- und EWR-Raums, etwa nach Schweden. Wird die laufende Behandlung beendet, muss in Norwegen spätestens 28 Tage nach der vorherigen Behandlung eine letzte Behandlung erfolgen. Die geltenden Einzelheiten gehören vor dem Törn bei der norwegischen Lebensmittelaufsicht nachgesehen.
Quellen: Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit — Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU, maßgeblich ist die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131: food.ec.europa.eu, mit der Länderübersicht zu jungen Tieren; Zusammenfassung in deutscher Sprache: Ihr Europa; norwegische Lebensmittelaufsicht — Übersicht und Einzelheiten zur 28-Tage-Regel
Außerhalb der EU gelten eigene Regeln
Alles bisher Beschriebene beschreibt den Reiseverkehr zwischen EU-Ländern. Sobald ein Ziel außerhalb dieses Rahmens liegt, gilt das Recht des Ziellandes, und das kann deutlich mehr verlangen: eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper mit eigener Wartezeit, eine amtstierärztliche Bescheinigung in Landessprache, eine Voranmeldung oder die Einreise nur über bestimmte Grenzstellen.
Für die Rückreise gilt dasselbe in die andere Richtung. Wer mit dem Tier in ein Drittland einreist, sollte vorher klären, welche Nachweise bei der Wiedereinreise in die EU verlangt werden — nicht erst, wenn die Rückfahrt ansteht.
Diese Anforderungen ändern sich von Zeit zu Zeit, und zwar je Land. Deshalb steht hier bewusst keine Liste: Eine Aufzählung, die im Frühjahr stimmt, kann im Herbst falsch sein. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Ziellandes und für die Wiedereinreise die der zuständigen deutschen Behörde. Fragen Sie danach rechtzeitig — bei einer Antikörperuntersuchung geht es um Monate, nicht um Wochen.
Charterboot, Hafen, Schleuse: Vorher fragen
Ob ein Tier an Bord darf, ist bei einem Charterboot keine Rechtsfrage, sondern eine Vertragsfrage. Die Regelungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter: Manche lassen Tiere zu, manche gar nicht, manche gegen eine Zusatzreinigung oder mit einer Begrenzung auf Größe und Zahl. Klären Sie das vor der Buchung und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben — eine mündliche Zusage hilft am Steg nicht weiter, wenn dort jemand anders steht.
Bei Häfen und Marinas ist es ähnlich gelagert. Die Hafenordnung kann Leinenpflicht, bestimmte Wege oder Einschränkungen an Steganlagen vorsehen, und bei Sanitäranlagen, Pool- und Badebereichen ist häufig etwas geregelt. Ein Blick auf die Hafenordnung beim Anlegen kostet eine Minute.
Noch ein Punkt, der aus der Praxis kommt und keine Vorschrift betrifft: Ein Hund an Deck während eines Schleusenmanövers ist eine Person weniger, die auf die Leine sieht. In Revieren mit vielen Schleusen und engen Liegeplätzen — auf der Mecklenburgischen Seenplatte etwa — lohnt es sich, vorher festzulegen, wo das Tier während des Manövers ist und wer sich um es kümmert. Das ist keine Sicherheitsregel, sondern Crew-Einteilung, und es entspannt den Ablauf spürbar.
Und eine Erleichterung, die wenige kennen: Wenn der Halter nicht zur selben Zeit reisen kann wie das Tier, darf eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person es innerhalb der EU mitnehmen. Der Halter muss dann höchstens fünf Tage vor oder nach dem Tier reisen, und eine schriftliche Erklärung gehört zum Ausweis. Für eine Crew, die das Boot vorausbringt, ist das der Unterschied zwischen erlaubt und nicht erlaubt.
Sicherheit an Bord: Weste, Bergegriff, Wiederanbordnehmen
Der Punkt, der an Bord über alles andere entscheidet, ist der Weg zurück. Ein Tier, das über Bord geht, kann in ruhigem Wasser oft schwimmen — aber es kommt aus eigener Kraft nicht wieder an Deck, und bei Fahrt durchs Wasser ist es innerhalb von Sekunden achteraus. Alles, was dann hilft, muss vorher an Bord sein.
Das erste ist eine Schwimmweste, die für Tiere gemacht ist. Sie unterstützt den Auftrieb und gibt mit dem Bergegriff auf dem Rücken einen Punkt, an dem man zugreifen kann. Ohne diesen Griff muss ein durchnässter Hund am Fell oder am Halsband gehoben werden, und beides ist für Tier und Helfer schlecht. Für die Größenwahl sind vor allem Brustumfang und Rückenlänge entscheidend; das Gewicht dient je nach Hersteller zusätzlich als Orientierung. Die Größenstaffelungen sind nicht einheitlich, ein Hund kann beim einen Modell S und beim anderen M tragen.
Das zweite ist eine Vorstellung davon, wie das Tier wieder an Bord kommt. Ein ausgewachsener Hund kann das Gewicht eines Crewmitglieds erreichen, nass und in Bewegung ist er schwerer zu greifen als an Land. Bei Booten mit Badeplattform ist der Weg klar, weil die Plattform nah am Wasser liegt; bei hohem Freibord ist er es nicht, und dann sollte die Antwort nicht erst im Ernstfall gesucht werden. Spielen Sie das einmal in ruhigem Wasser durch — wer es einmal gemacht hat, weiß, ob sein Plan trägt.
Das dritte ist eine Frage der Gewöhnung, nicht der Ausrüstung: Eine Weste, die das Tier zum ersten Mal an dem Tag trägt, an dem sie gebraucht wird, ist eine Belastung zusätzlich zur Aufregung. Zweimal zu Hause anlegen und einmal am Steg tragen lassen, bevor es losgeht, nimmt dem Ding den Schrecken.
Hitze, Wasser, Schatten — und das Geschäft an Bord
Ein Boot bietet weniger Schatten, als man beim Planen annimmt. Das Deck heizt sich auf, das Wasser spiegelt, und die Stelle, die morgens im Schatten lag, liegt mittags in der Sonne. Deshalb braucht das Tier jederzeit einen geschützten, gut belüfteten Schattenplatz. Ein Sonnensegel über dem Cockpit schafft genau diesen Platz, und es nützt der Crew ohnehin.
Zum Schatten gehört Wasser, und zwar an einem festen Ort. Ein Napf, der bei Krängung oder Welle durchs Cockpit rutscht, wird nicht benutzt — ein beschwerter oder befestigter Napf schon. Prüfen Sie ihn regelmäßig und bieten Sie jederzeit frisches Wasser an: Salzspritzer oder ein umgekippter Napf können die Wasserversorgung an Bord unbemerkt unterbrechen.
Ein Platz, der zum Alltag gehört, ist die eigene Decke. Nehmen Sie eine Unterlage mit, die das Tier von zu Hause kennt, und legen Sie sie gleich beim Einsteigen an eine feste Stelle. Ein vertrauter Geruch an einem festen Ort wirkt auf einem fremden Boot mehr als jedes Zureden — und die Decke schützt nebenbei Polster und Teak vor Krallen und nassem Fell.
Der Punkt, der in der Beratung am meisten Fragen aufwirft, ist das Geschäft an Bord. Ein Tier, das nur Wiese kennt, löst sich auf einem Boot oft lange nicht, und der erste längere Schlag ist dafür der schlechteste Zeitpunkt zum Üben. Wer einen festen Platz an Deck vorsieht — eine Matte oder ein Stück Kunstrasen an einer Stelle, die sich leicht reinigen lässt — und ihn schon im Hafen benutzen lässt, erspart sich das. Der Platz sollte weit genug von Schlafkoje und Pantry entfernt liegen. Ausscheidungen und verunreinigtes Material gehören nicht ins Hafenbecken, sondern werden aufgenommen und an Land nach den örtlichen Vorgaben entsorgt.
Was nach dem Baden kommt, wird gern unterschätzt. Salzwasser im Fell juckt, trocknet die Haut aus und landet auf jedem Polster, auf dem das Tier anschließend liegt. Süßwasser zum Abspülen ist an Bord knapp, ein saugfähiger Bademantel oder ein großes Handtuch ist deshalb praktischer als jede Dusche — und er verkürzt die Zeit, in der das Boot innen nass ist.
Bleibt der Fall, dass es dem Tier unterwegs nicht gut geht. Auch Tiere können auf Bewegung empfindlich reagieren, und die Anzeichen sind andere als beim Menschen — Hecheln, Speicheln, Unruhe oder auffällige Teilnahmslosigkeit. Was dagegen hilft und ob überhaupt etwas gegeben werden sollte, gehört in die Hand des Tierarztes und nicht in einen Ratgeber. Besprechen Sie es vor der Reise, nicht danach; dann kennen Sie auch die Nebenwirkungen, mit denen Sie an Bord rechnen müssen.
Unser Tipp
Vor dem Ablegen: Speichern Sie die Telefonnummer eines Tierarztes am Ziel oder im nächsten größeren Hafen. Medikamente, die das Tier regelmäßig braucht, gehören für den gesamten Törn plus Reserve an Bord — unterwegs ist nicht jedes Präparat kurzfristig zu bekommen. Und notieren Sie Chipnummer und Ihre Kontaktdaten zusätzlich an einer zweiten Stelle, unabhängig vom Heimtierausweis.
Was bei Katzen anders ist
Rechtlich gilt für Katzen dasselbe wie für Hunde, mit einer Ausnahme: Die Bandwurmbehandlung für Finnland, Irland, Malta, Nordirland und Norwegen betrifft nur Hunde. Chip, Tollwutimpfung, Wartezeit und Heimtierausweis sind identisch.
An Bord unterscheidet sich dagegen fast alles. Bei Katzen lässt sich der Bordalltag weniger selbstverständlich über Leine und Zuruf steuern als bei vielen Hunden; eine Katze sucht sich ihren Platz eher selbst, und sie sucht ihn dort, wo sie sich unbeobachtet fühlt. Auf einem Boot heißt das: unter der Vorschiffskoje, hinter der Verkleidung, im Motorraum. Der erste Handgriff auf einem neuen Boot ist deshalb, einmal durchzugehen, wo ein Tier hineinkommt und nicht mehr heraus — und diese Stellen zu verschließen, bevor die Katze an Bord kommt und nicht danach.
Der zweite Unterschied betrifft das Katzenklo. Es braucht einen festen, möglichst geschützten Platz, an dem es bei Bewegung nicht kippt und an dem die Katze nicht gestört wird. Eine geschlossene Haube hält den Inhalt bei Krängung besser an Ort und Stelle als eine offene Schale. Und: Eine Katze, die ihr Klo nicht findet oder nicht erreicht, benutzt etwas anderes — der Ort sollte deshalb von Anfang an feststehen und nicht mitten im Törn wechseln.
Der dritte Unterschied ist das Über-Bord-Gehen. Eine Katze wird in der Regel nicht freiwillig ins Wasser gehen, aber sie kann fallen, und sie kann sich an einer glatten Bordwand nicht halten. Ein engmaschiges Netz am Seezaun, wie es Familien für kleine Kinder spannen, kann das Risiko verringern, dass die Katze zwischen Reling und Deckskante gerät. Es ersetzt aber weder die Aufsicht noch einen vorher geklärten Weg zurück an Bord.
Unser Tipp
Gewöhnen Sie das Tier vor dem Törn an das liegende Boot: ein paar Stunden im Hafen, Motor an, Motor aus, ohne abzulegen. Das trennt die beiden Dinge, an die sich das Tier gewöhnen muss — die fremde Umgebung und die Bewegung —, statt beide am ersten Tag gleichzeitig zu verlangen.
Fazit
Die Papiere sind der Teil mit dem festen Termin: Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis — und dazwischen die 21 Tage Wartezeit, die sich nicht verkürzen lassen. Wer nach Finnland, Irland, Malta, Nordirland oder Norwegen will, plant für den Hund zusätzlich die Bandwurmbehandlung im Fenster zwischen 24 und 120 Stunden vor der Einreise ein; bei häufigen Einreisen nach Norwegen kann die 28-Tage-Regel eine praktische Alternative sein. Für Ziele außerhalb der EU gilt das Recht des Ziellandes, und dort entscheidet die amtliche Auskunft, nicht die Erfahrung vom letzten Mal.
An Bord ist die wichtigste Frage nicht, ob das Tier schwimmen kann, sondern wie es wieder an Deck kommt. Eine Weste mit Bergegriff, ein durchgespielter Plan für das Wiederanbordnehmen und ein fester Platz mit Schatten, Wasser und der eigenen Decke decken das meiste ab. Der Rest ist Gewöhnung — und die fängt am besten im Hafen an, nicht auf dem ersten Schlag.
Häufige Fragen
Wie lange vorher muss ich die Tollwutimpfung machen lassen?+
Bei einer Erstimpfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt, und das Tier muss bei dieser Impfung mindestens zwölf Wochen alt sein. Wird eine bestehende Impfung fristgerecht aufgefrischt, also bevor der bisherige Schutz abläuft, entfällt die Wartezeit. Eine verspätete Auffrischung zählt dagegen als Erstimpfung — dann beginnen die 21 Tage von vorn.
Braucht meine Katze einen EU-Heimtierausweis?+
Ja. Für Katzen gelten innerhalb der EU dieselben Anforderungen wie für Hunde: Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis von einem ermächtigten Tierarzt. Der einzige Unterschied betrifft die Bandwurmbehandlung für Finnland, Irland, Malta, Nordirland und Norwegen — die ist nur für Hunde vorgeschrieben.
Wie viele Tiere darf ich mitnehmen?+
Im privaten Reiseverkehr bis zu fünf Heimtiere je Fahrzeug. Mehr sind nur möglich, wenn mehrere Bedingungen zugleich erfüllt sind: Die Reise dient einem Wettbewerb, einer Ausstellung, einer Sportveranstaltung oder dem Training dafür, die Registrierung ist schriftlich nachgewiesen, und die Tiere sind älter als sechs Monate. Für den normalen Törn ist die Grenze damit praktisch keine.
Was ist, wenn ich unterwegs nach Norwegen weiterfahre?+
Dann ist für Hunde die Bandwurmbehandlung fällig, frühestens 120 und spätestens 24 Stunden vor der geplanten Einreise, durchgeführt und eingetragen von einem Tierarzt. Das Zeitfenster ist der kritische Punkt: Wird die Überfahrt wetterbedingt verschoben, kann die Behandlung ungültig werden. Wer häufig ein- und ausreist, kann stattdessen die 28-Tage-Regel der norwegischen Lebensmittelaufsicht nutzen — zweimal behandeln im Abstand von höchstens 28 Tagen und danach fortlaufend in denselben Abständen, mit Uhrzeit im Ausweis. Zum Beenden der Reihe ist in Norwegen spätestens 28 Tage nach der vorherigen eine letzte Behandlung nötig.
Darf ich mit Hund ein Charterboot buchen?+
Das regelt der Vertrag, nicht das Gesetz. Die Anbieter handhaben es unterschiedlich: von uneingeschränkt erlaubt über eine Zusatzreinigung oder Beschränkungen nach Größe und Zahl bis zum vollständigen Ausschluss. Fragen Sie vor der Buchung und lassen Sie sich die Antwort schriftlich bestätigen.
Welche Größe braucht die Schwimmweste für meinen Hund?+
Entscheidend sind vor allem Brustumfang und Rückenlänge; das Gewicht dient je nach Hersteller zusätzlich als Orientierung. Die Größenstaffelungen sind nicht einheitlich — ein Hund kann beim einen Modell S und beim anderen M tragen. Passt das Tier zwischen zwei Größen, entscheidet die Passform: Die Weste muss körpernah sitzen, ohne einzuschneiden oder die Bewegung einzuschränken.


