Lichterführung auf dem Boot: Welche Laternen Pflicht sind und was die BSH-Zulassung bedeutet
Ratgeber Sicherheit auf See
Nachts zählt, was die anderen sehen
Bei Dunkelheit ist ein Boot für andere nur noch das, was es an Lichtern zeigt. Aus ihrer Farbe, ihrer Anordnung und dem Winkel, unter dem sie zu sehen sind, schließt die Gegenseite, was für ein Fahrzeug da kommt, in welche Richtung es fährt und ob es ausweichen muss. Stimmt die Lichterführung nicht, stimmt auch dieses Bild nicht.
Welche Lichter ein Sportboot führen muss, hängt an drei Fragen: Fährt es unter Segel oder mit Maschine, wie lang ist es, und liegt es vor Anker? Die Antworten stehen für die See in den Kollisionsverhütungsregeln, kurz KVR, und für die deutschen Binnenschifffahrtsstraßen in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Beide Regelwerke sind öffentlich zugänglich und ausdrücklich genug, dass man sich nicht auf Hörensagen verlassen muss.
Die Regeln gelten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, und nicht erst, wenn es richtig dunkel ist. Dazu kommt ein Punkt, der gern übersehen wird: Bei verminderter Sicht — Nebel, starker Regen, Dunst — müssen die vorgeschriebenen Lichter auch am Tag gezeigt werden, wenn sie an Bord sind. Ein Boot, das am späten Nachmittag in eine Nebelbank fährt, braucht seine Laternen also schon lange vor dem Abend.
Dieser Beitrag geht die Lichterführung der Reihe nach durch: zuerst die Begriffe, dann die Lichter unter Segel, unter Motor und vor Anker, die vorgeschriebenen Tragweiten, das Lesen fremder Lichter und die Abweichungen auf Binnengewässern. Danach geht es um die Frage, die bei der Laternenwahl am häufigsten gestellt wird: Muss eine Laterne eine BSH-Zulassung haben? Wer schon weiß, was er braucht, und die passende Laterne sucht, springt direkt zum Abschnitt Welche Laternen zu welchem Boot passen.
Kurz gefasst
Welche Lichter braucht mein Boot?
- Unter Segel: Seitenlichter und Hecklicht. Unter 20 Meter Länge dürfen sie in einer Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze vereinigt werden.
- Unter Motor: Zusätzlich ein Topplicht. Das gilt auch für ein Segelboot, sobald die Maschine läuft — dann ist die Dreifarbenlaterne nicht mehr die richtige Laterne.
- Motorboot unter 12 Meter: Statt Topplicht und Hecklicht darf ein weißes Rundumlicht zusammen mit den Seitenlichtern geführt werden.
- Vor Anker: Unter 50 Meter Länge genügt ein weißes Rundumlicht dort, wo es am besten gesehen wird.
- Wann: Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht auch am Tag.
- BSH-Zulassung: Für Sportboote auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ist sie keine Pflicht. Die Laternen müssen trotzdem die vorgeschriebenen Farben, Sektoren und Tragweiten erfüllen.
Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht: Was die Begriffe bedeuten
Die Lichterführung arbeitet mit wenigen Grundbausteinen, und jeder davon ist über seine Farbe und seinen Leuchtwinkel festgelegt. Der Winkel ist dabei genauso wichtig wie die Farbe: Er sorgt dafür, dass ein Beobachter je nach Blickrichtung ein anderes Bild sieht. Wer von vorn kommt, sieht Rot und Grün zugleich; wer von der Seite kommt, nur eines von beiden; wer von hinten aufläuft, nur das weiße Hecklicht.
Die Seitenlichter und das Hecklicht teilen den Horizont so unter sich auf, dass sie sich zu einem vollen Kreis ergänzen, ohne sich zu überlappen. Das Topplicht deckt den vorderen Teil ab, den auch die Seitenlichter zusammen abdecken. Auf einem Fahrzeug unter 20 Meter Länge dürfen die beiden Seitenlichter in einer gemeinsamen Zweifarbenlaterne über der Längsachse sitzen — die übliche Lösung am Bugkorb.
Quelle: Kollisionsverhütungsregeln, Regel 21 — gesetze-im-internet.de
Unter Segel: Seitenlichter und Hecklicht — oder die Dreifarbenlaterne
Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt Seitenlichter und ein Hecklicht, und das ist alles, was vorgeschrieben ist. Ein Topplicht gehört nicht dazu. Daran lässt sich ein Segelfahrzeug in Fahrt meist erkennen: Rot oder Grün ohne Topplicht darüber.
Auf einem Segelfahrzeug unter 20 Meter Länge dürfen diese drei Lichter in einer einzigen Laterne vereinigt werden, der Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze. Sie hat zwei Vorteile: Sie sitzt hoch und wird dadurch weniger leicht von Wellen verdeckt, und sie wird nicht vom Vorsegel abgeschattet, das die Seitenlichter am Bugkorb bei Krängung leicht verdeckt. Dazu braucht sie nur ein Leuchtmittel, was bei der Stromversorgung an Bord eines kleinen Seglers ins Gewicht fällt.
Zusätzlich darf ein Segelfahrzeug an der Mastspitze zwei Rundumlichter senkrecht übereinander führen, oben Rot, unten Grün. Diese Kombination ist nicht vorgeschrieben, sie macht den Segler aber schon auf größere Entfernung als Segler erkennbar. Sie darf allerdings nicht gleichzeitig mit der Dreifarbenlaterne gezeigt werden — entweder die eine Lösung oder die andere.
Für sehr kleine Boote sehen die Kollisionsverhütungsregeln eine Erleichterung vor. Ein Segelfahrzeug unter 7 Meter Länge soll die Lichter führen, wenn möglich. Geht das nicht, genügt eine gebrauchsfertige elektrische Lampe oder Laterne mit weißem Licht, die rechtzeitig gezeigt wird, um einen Zusammenstoß zu verhüten. Dasselbe gilt für ein Boot unter Ruder.
Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ist die Regel strenger. Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung verlangt dort von Segelfahrzeugen unter 12 Meter und von Fahrzeugen unter Ruder, die die regulären Lichter nicht führen können, mindestens ein weißes Rundumlicht. Wer auch das nicht führen kann, darf in der Zeit, in der Lichter vorgeschrieben sind, nicht fahren; die griffbereite weiße Lampe ist dort nur für den Notfall vorgesehen. Für eine Jolle, die auf einer deutschen Seeschifffahrtsstraße in die Dunkelheit kommt, heißt das praktisch: Ein weißes Rundumlicht gehört an Bord, die wasserfeste Taschenlampe zusätzlich dorthin, wo man sie im Dunkeln findet.
Hinweis
Die Dreifarbenlaterne gilt nur, solange das Boot segelt. Die KVR bezeichnen ein Fahrzeug nur dann als Segelfahrzeug, wenn es unter Segel fährt und seine Maschine, falls vorhanden, nicht benutzt. Wer bei Flaute den Motor anwirft, fährt ab diesem Moment als Maschinenfahrzeug — und muss die Lichter wechseln.
Quelle: Kollisionsverhütungsregeln, Regel 3 Buchstabe c und Regel 25 — gesetze-im-internet.de; für deutsche Seeschifffahrtsstraßen zusätzlich: Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, § 10 Absätze 2 und 3 — gesetze-im-internet.de
Unter Motor: Das Topplicht kommt dazu
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führt ein Topplicht vorn, Seitenlichter und ein Hecklicht. Ein zweites, höher und achterlicher angebrachtes Topplicht ist erst für Fahrzeuge ab 50 Meter Länge Pflicht; ein Sportboot darf es führen, muss aber nicht. Das weiße Licht über den Seitenlichtern ist das Merkmal, an dem andere ein Maschinenfahrzeug erkennen.
Für ein Segelboot, das unter Maschine fährt, heißt das: Seitenlichter, Hecklicht und dazu das Topplicht, das bei vielen Yachten auf halber Höhe am Mast sitzt. Die Dreifarbenlaterne bleibt dabei aus. Sie würde das Boot als Segler ausweisen, und genau das ist es in diesem Moment nicht. Bei Tag gibt es dafür ein Gegenstück: Ein Fahrzeug, das unter Segel fährt und gleichzeitig die Maschine benutzt, zeigt im Vorschiff einen Kegel mit der Spitze nach unten.
Kleine Motorboote dürfen es sich einfacher machen. Unter 12 Meter Länge darf ein Maschinenfahrzeug statt Topplicht und Hecklicht ein einziges weißes Rundumlicht führen, zusammen mit den Seitenlichtern. Unter 7 Meter Länge und bei einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 7 Knoten genügt ein weißes Rundumlicht; Seitenlichter sollen zusätzlich geführt werden, wenn es möglich ist.
Bei der Anordnung gibt es zwei Vorgaben, die bei der Montage zählen. Auf einem Motorboot unter 12 Meter darf das oberste Licht niedriger als 2,5 Meter über dem Schandeckel sitzen — aber das Topplicht oder das Rundumlicht muss mindestens 1 Meter höher als die Seitenlichter geführt werden. Und wenn auf einem Maschinenfahrzeug unter 20 Meter die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne sitzen, muss diese mindestens 1 Meter unter dem Topplicht angebracht sein. Lässt sich das Topplicht oder Rundumlicht auf einem Boot unter 12 Meter nicht über der Längsachse anbringen, darf es seitlich versetzt sitzen, wenn die Seitenlichter dafür in einer Zweifarbenlaterne über der Längsachse oder möglichst nahe derselben Linie geführt werden.
Quelle: Kollisionsverhütungsregeln, Regel 23 und Anlage I Abschnitt 2 — Regel 23, Anlage I
Vor Anker: Ein weißes Licht, gut sichtbar
Ein Fahrzeug vor Anker führt vorn ein weißes Rundumlicht und am Heck ein zweites, niedriger als das vordere. Unter 50 Meter Länge genügt ein einzelnes weißes Rundumlicht dort, wo es am besten gesehen werden kann — für Sportboote ist das der Normalfall. Bei Tag tritt an seine Stelle der Ankerball.
Wo „am besten gesehen" ist, entscheidet sich am Ankerplatz, nicht an der Werft. Ein Ankerlicht im Masttopp ist weit zu sehen, kann aber von einem Beiboot, das nachts in die Bucht zurückkommt, übersehen werden, weil es hoch über dem Blickfeld hängt. Ein zweites Licht in Cockpithöhe ist deshalb keine schlechte Idee, solange es nicht mit einem vorgeschriebenen Licht verwechselt werden kann.
Für sehr kleine Boote gilt auch hier eine Ausnahme: Ein Fahrzeug unter 7 Meter Länge braucht vor Anker weder Ankerlicht noch Ankerball, solange es nicht in oder nahe einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne, einer Reede oder dort liegt, wo andere Fahrzeuge üblicherweise fahren. Die Bedingung ist enger, als sie klingt — die ruhige Ecke einer beliebten Bucht kann genau so ein Ort sein.
Quelle: Kollisionsverhütungsregeln, Regel 30 — gesetze-im-internet.de
Wie weit das Licht reichen muss
Die KVR schreiben für jedes Licht eine Mindesttragweite in Seemeilen vor, gestaffelt nach der Länge des Fahrzeugs. Diese Zahl ist beim Laternenkauf ein entscheidender Wert: Laternen werden mit ihrer Tragweite angeboten, und eine Laterne, deren Tragweite für die eigene Bootslänge nicht reicht, ist nicht die richtige — auch wenn sie am Bugkorb gut aussieht.
Für Sportboote sind vor allem zwei der vier Längenklassen maßgeblich. Unter 12 Meter sind die Anforderungen am niedrigsten; zwischen 12 und 20 Meter steigt vor allem die Tragweite des Topplichts. Ab 20 Meter Länge gelten höhere Werte, die in der Tabelle nicht mehr aufgeführt sind.
Die vorgeschriebene Tragweite ist ein Mindestwert. Eine Laterne, die für eine größere Tragweite ausgelegt ist, kann grundsätzlich verwendet werden, wenn sie auch in Lichtstärke, Sektor, Farbe und Montage den Anforderungen entspricht; eine mit kleinerer Tragweite genügt nicht. Wer ein Boot knapp unter 12 Meter fährt oder damit rechnet, später ein größeres zu kaufen, hat mit Seitenlichtern für 2 Seemeilen eine Reserve. Beim Topplicht einer Yacht zwischen 12 und 20 Meter führt dagegen kein Weg an 3 Seemeilen vorbei.
Quelle: Kollisionsverhütungsregeln, Regel 22 — gesetze-im-internet.de
Lichter anderer Fahrzeuge lesen
Die eigenen Lichter richtig zu führen ist die eine Hälfte. Die andere ist, nachts zu erkennen, was einem entgegenkommt. Dafür muss man nicht jede Kombination der KVR im Kopf haben; auf einem Sportboot begegnen einem nachts vor allem einige wenige Bilder, und die lohnt es sich zu kennen.
- Weiß über Rot oder Grün: Ein Maschinenfahrzeug. Zwei weiße Topplichter hintereinander, das hintere höher als das vordere, deuten auf ein größeres Fahrzeug — ab 50 Meter Länge ist das zweite Topplicht Pflicht.
- Rot oder Grün ohne Topplicht: Typisch für ein Segelfahrzeug in Fahrt. Rot über Grün an der Mastspitze bestätigt dieses Bild zusätzlich.
- Zwei oder drei weiße Topplichter senkrecht übereinander, achtern ein gelbes über dem weißen: Ein Schleppverband. Drei Topplichter bedeuten einen Schleppzug von mehr als 200 Meter Länge. Zwischen Schlepper und Anhang läuft die Schleppverbindung — dort nie hindurchfahren.
- Grün über Weiß: Ein Trawler, der ein Schleppnetz zieht. Rot über Weiß: Ein anderes fischendes Fahrzeug, dessen Fanggerät weit ins Wasser reichen kann.
- Zwei rote Rundumlichter übereinander: Manövrierunfähig. Rot, Weiß, Rot übereinander: Manövrierbehindert, etwa bei Bagger- oder Vermessungsarbeiten. Beide können nicht wie gewohnt ausweichen.
- Ein einzelnes weißes Rundumlicht, das sich nicht bewegt: Häufig ein Fahrzeug vor Anker. Es kann aber auch ein kleines Motorboot sein, das statt Topplicht und Hecklicht ein Rundumlicht führt — ob es fährt, zeigt sich erst mit der Zeit oder an den Seitenlichtern.
Das sind die Bilder, die man sich einprägen sollte. Wer die vollständige Übersicht zum Üben oder zum Nachschlagen an Bord haben möchte, findet sie in unseren nautischen Tafeln zu Lichterführung und Ausweichregeln. Eine laminierte Tafel am Navigationstisch ist nachts schneller zur Hand als jede App.
Quelle: Kollisionsverhütungsregeln, Regeln 23 bis 27 — gesetze-im-internet.de
Binnen: Was für Kleinfahrzeuge abweicht
Auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen gilt nicht die KVR, sondern die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Sie spricht von Kleinfahrzeugen und meint damit Fahrzeuge mit einem Schiffskörper von weniger als 20 Meter Länge — ein Sportboot unter 20 Meter fällt also darunter. Die Lichter sind dort „bei Nacht" zu führen.
Ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb hat binnen zwei Möglichkeiten. Entweder es führt ein Topplicht in gleicher Höhe wie die Seitenlichter und mindestens 1 Meter vor diesen, dazu die Seitenlichter und ein Hecklicht. Oder es führt das Topplicht mindestens 1 Meter höher als die Seitenlichter; die Seitenlichter dürfen dann auch nebeneinander oder in einer gemeinsamen Laterne am Bug sitzen, und das Hecklicht darf entfallen, wenn statt des Topplichts ein von allen Seiten sichtbares weißes Licht geführt wird.
Ein Kleinfahrzeug unter Segel führt entweder Seitenlichter und Hecklicht, oder beides in einer einzigen Laterne am Topp, oder ein von allen Seiten sichtbares weißes Licht — und zeigt dann bei der Annäherung anderer Fahrzeuge zusätzlich ein zweites weißes Licht. Beim Stillliegen führt ein Kleinfahrzeug, ausgenommen ein Beiboot, bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes Licht auf der Fahrwasserseite. Und wer unter Segel gleichzeitig mit Maschine fährt, zeigt auch binnen bei Tag den schwarzen Kegel mit der Spitze nach unten.
Die Lichter selbst sind binnen dieselben — Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht, weißes Rundumlicht —, die Anordnung ist für Kleinfahrzeuge teils freier geregelt. Die Signalleuchten müssen dort in Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Vorgaben der Verordnung und der europäischen technischen Vorschriften für Binnenschiffe entsprechen. Beim Kauf gehört deshalb geprüft, ob der Hersteller die Laterne ausdrücklich für Binnenschifffahrtsstraßen oder als konform mit den dort geltenden Anforderungen ausweist.
Quelle: Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, § 1.01 Nr. 14, § 3.02, § 3.13 und § 3.20 — gesetze-im-internet.de
BSH-Zulassung und Baumusterzulassung: Was ist für Sportboote vorgeschrieben?
Beim Laternenkauf taucht regelmäßig die Frage auf, ob eine BSH-Zulassung nötig ist. Die Antwort ist zweigeteilt. Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung verlangt für Fahrzeuge unter deutscher Flagge Positionslaternen, deren Baumuster von einer benannten Stelle zur Verwendung auf Seeschifffahrtsstraßen zugelassen ist. Im Handel findet man sie unter dem Stichwort „BSH-Zulassung". Derselbe Paragraf nimmt Sportboote von dieser Pflicht aber ausdrücklich aus — gemeint sind Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 bis 24 Meter, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind.
Was damit nicht entfällt, ist die Anforderung an das Licht selbst. Auch auf einem Sportboot müssen die Lichter den Bestimmungen der Anlage I der KVR entsprechen, also in Farbe, Leuchtwinkel und Lichtstärke so beschaffen sein, dass die vorgeschriebenen Tragweiten erreicht werden. Die Zulassungspflicht fällt weg, die Sache, um die es bei der Zulassung geht, nicht.
Hier liegt der eigentliche Wert einer zugelassenen Laterne: Ihr Baumuster ist von einer benannten Stelle für die Verwendung auf Seeschifffahrtsstraßen zugelassen worden. Bei einer Laterne ohne Zulassung muss man sich auf die Angaben des Herstellers verlassen, und im Zweifel lässt sich an Bord nicht nachmessen, ob ein Sektor wirklich bei 22,5 Grad achterlicher als querab endet oder ein Stück früher. Bei einer zugelassenen Laterne ist damit zumindest die Bauart nachgewiesen. Die korrekte Montage an Bord — vor allem freie Sektoren und die vorgeschriebenen Abstände — bleibt davon unabhängig.
Noch zwei Punkte aus derselben Vorschrift. Positionslaternen müssen auf den Seeschifffahrtsstraßen grundsätzlich elektrisch betrieben sein; nicht elektrische Laternen sind unter anderem auf Fahrzeugen unter Ruder oder Segel von weniger als 20 Meter Länge erlaubt, auf denen keine ausreichende Stromquelle vorhanden ist. Und wer die Petroleumlampe aus der Kajüte an Deck stellen möchte: Eine Dekorations- oder Kajütlampe ist keine Positionslaterne, auch wenn sie so aussieht.
Quelle: Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, § 8 Absatz 1 und § 9 Absätze 1 und 2 — gesetze-im-internet.de; Begriff des Sportboots: Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, § 2 Nr. 12 — gesetze-im-internet.de; Genehmigung durch den Flaggenstaat: Kollisionsverhütungsregeln, Anlage I Abschnitt 14
Welche Laternen passen zu welchem Boot?
Alle Bausteine stehen oben — hier sind sie für die häufigsten Bootstypen zusammengesetzt. Maßgeblich ist jeweils die Länge über alles und die Frage, ob das Boot segelt, motort oder beides.
- Jolle oder kleines Segelboot: Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen mindestens ein weißes Rundumlicht, besser ein Laternensatz. Die griffbereite weiße Lampe genügt nach den Kollisionsverhütungsregeln unter 7 Meter, auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen aber nur im Notfall. Wer öfter in die Dämmerung kommt, ist mit Seitenlichtern und Hecklicht deutlich besser zu sehen.
- Motorboot unter 12 Meter: Zweifarbenlaterne am Bug und ein weißes Rundumlicht. Das Rundumlicht ersetzt Topplicht und Hecklicht und muss mindestens 1 Meter höher sitzen als die Seitenlichter. Tragweite mindestens 1 Seemeile für die Seitenlichter und 2 Seemeilen für das Rundumlicht.
- Segelboot unter 12 Meter: Dreifarbenlaterne für die Fahrt unter Segel plus eigene Motor-Lichterführung aus Seitenlichtern, Hecklicht und Topplicht. Die Dreifarbenlaterne im Masttopp spart Strom unter Segel; für die Motorfahrt sitzen Seitenlichter und Hecklicht an Deck, das Topplicht am Mast. Eine Dreifarbenlaterne mit zusätzlichem Ankerlicht deckt die Mastspitze in einem Gehäuse ab.
- Segelyacht zwischen 12 und 20 Meter: Wie oben, aber mit höheren Tragweiten. Seitenlichter und Hecklicht mindestens 2 Seemeilen, das Topplicht mindestens 3 Seemeilen. Die Dreifarbenlaterne ist bis unter 20 Meter zulässig.
- Motoryacht zwischen 12 und 20 Meter: Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht. Das Rundumlicht als Ersatz ist hier nicht mehr zulässig. Das Topplicht braucht 3 Seemeilen Tragweite und muss mindestens 2,5 Meter über dem Schandeckel sitzen.
Für alle Fälle gilt dieselbe Bedingung: Die Laterne muss dort sitzen, wo ihr Sektor frei ist. Eine Laterne mit der richtigen Tragweite, deren Licht von der Sprayhood, dem Vorsegel oder dem Bugkorb abgeschattet wird, erfüllt die Regel auf dem Papier und nicht auf dem Wasser.
LED-Umrüstung, Montage und Reserve
Viele ältere Boote tragen noch Laternen mit Glühlampen, und der Wechsel auf LED ist eine der Arbeiten, die im Winterlager gut aufgehoben sind. Moderne LED-Navigationslaternen kommen in der Regel mit deutlich geringerer Leistungsaufnahme aus als klassische Glühlampenlaternen — bei einem Segler, der eine ganze Nacht unter Laterne fährt, entlastet das die Batterie spürbar. Die Anforderungen an Farbe, Sektor und Tragweite gelten für eine LED-Laterne genauso wie für jede andere.
Ein Punkt verdient beim Umrüsten Aufmerksamkeit: Wer nur das Leuchtmittel tauscht, ändert das Licht, das die Laterne abgibt. Ob eine vorhandene Laterne mit einem LED-Einsatz ihre Zulassung und ihre angegebene Tragweite behält, kann nur der Hersteller der Laterne beantworten. Wer auf der sicheren Seite sein will, tauscht die Laterne komplett.
Bei der Montage entscheidet der freie Sektor. Die Seitenlichter müssen so sitzen, dass ihr Licht nicht über den Bug auf die andere Seite fällt und nicht von Aufbauten verdeckt wird; das Hecklicht so, dass es weder vom Außenborder noch von einer Badeplattform abgeschattet wird. Die Verbindung zum Bordnetz sollte wasserdicht und korrosionsfest ausgeführt und passend abgesichert sein — Feuchtigkeit in einem Steckkontakt kann dazu führen, dass eine Laterne mitten in der Nacht ausfällt. Das Zubehör dafür finden Sie unter Bordelektrik und Verkabelung.
Tipp aus der Praxis
Schalten Sie die Laternen einmal im Hafen bei Dunkelheit ein und gehen Sie ums Boot herum, am besten auch mit dem Beiboot. Aus fünfzig Metern sehen Sie sofort, ob ein Sektor abgeschattet ist, ob das Hecklicht hinter dem Außenborder verschwindet oder ob die Deckbeleuchtung die Seitenlichter überstrahlt. Und legen Sie für jede Laterne ein passendes Ersatzleuchtmittel oder eine Ersatzlaterne an Bord.
Eine letzte Vorgabe betrifft nicht die vorgeschriebenen Lichter, sondern alle anderen. Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang dürfen keine Lichter gezeigt werden, die mit den vorgeschriebenen verwechselt werden können, ihre Sichtbarkeit beeinträchtigen oder den Ausguck behindern. Eine helle Cockpitbeleuchtung während der Fahrt kann genau das tun. Rotes Licht im Cockpit und am Navigationstisch schont außerdem die Nachtsicht der Crew.
Fazit
Die Lichterführung eines Sportboots folgt wenigen Regeln: Seitenlichter und Hecklicht unter Segel, dazu das Topplicht unter Motor, ein weißes Rundumlicht vor Anker. Wer segelt, darf unter 20 Meter die Dreifarbenlaterne nutzen, muss aber beim Starten der Maschine auf die Motorlichter wechseln. Kleine Motorboote unter 12 Meter kommen mit Zweifarbenlaterne und Rundumlicht aus. Welche Tragweite eine Laterne braucht, ergibt sich aus der Bootslänge.
Eine BSH-Zulassung ist für Sportboote auf den Seeschifffahrtsstraßen nicht vorgeschrieben — die Anforderungen an Farbe, Sektor und Tragweite gelten trotzdem. Eine zugelassene Laterne weist die lichttechnischen Eigenschaften ihrer Bauart nach; die korrekte Montage an Bord bleibt zusätzlich erforderlich. Ob die eigene Lichterführung auch auf dem Wasser funktioniert, zeigt ein abendlicher Blick aus dem Beiboot.
Häufige Fragen
Brauchen Sportboote BSH-zugelassene Navigationslaternen?+
Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen nicht. § 9 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung verlangt baumusterzugelassene Positionslaternen für Fahrzeuge unter deutscher Flagge, nimmt Sportboote von dieser Pflicht aber ausdrücklich aus. Die Laternen müssen trotzdem die Anforderungen der KVR an Farbe, Leuchtwinkel und Tragweite erfüllen. Eine Zulassung weist das für die Bauart nach, nicht die richtige Montage an Bord.
Darf ich die Dreifarbenlaterne auch unter Motor einschalten?+
Nein. Die Dreifarbenlaterne ist nur für Segelfahrzeuge unter 20 Meter Länge vorgesehen, und als Segelfahrzeug gilt ein Boot nur, solange es segelt und die Maschine nicht benutzt. Unter Motor führt es Seitenlichter, Hecklicht und Topplicht.
Ab wann müssen die Lichter an sein?+
Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. Bei verminderter Sicht, etwa bei Nebel oder starkem Regen, müssen die vorgeschriebenen Lichter auch am Tag gezeigt werden, wenn sie an Bord sind. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen spricht die Verordnung von „bei Nacht".
Braucht eine Jolle überhaupt Lichter?+
Nach den Kollisionsverhütungsregeln soll ein Segelfahrzeug unter 7 Meter Länge Seitenlichter und Hecklicht führen, wenn es möglich ist; andernfalls genügt eine gebrauchsfertige weiße Lampe, die rechtzeitig gezeigt wird. Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen ist die Regel strenger: Segelfahrzeuge unter 12 Meter und Boote unter Ruder, die die regulären Lichter nicht führen können, brauchen dort mindestens ein weißes Rundumlicht. Die Lampe allein genügt dort nur im Notfall.
Welche Tragweite brauchen meine Laternen?+
Unter 12 Meter Länge: Topplicht 2 Seemeilen, Seitenlichter 1 Seemeile, Hecklicht und weißes Rundumlicht je 2 Seemeilen. Zwischen 12 und 20 Meter: Topplicht 3 Seemeilen, Seitenlichter, Hecklicht und Rundumlicht je 2 Seemeilen. Das sind Mindestwerte.



