Müritz und Mecklenburgische Seenplatte mit dem Boot: Charterschein, Regeln und Karten
Ratgeber Törnplanung
Tausend Seen, ein Regelwerk
Die Mecklenburgische Seenplatte gehört zu den größten deutschen Revieren, die sich dank Charterbescheinigung auch ohne Sportbootführerschein mit einem motorisierten Charterboot erkunden lassen. Der Preis dafür sind Auflagen, die kaum jemand kennt, bevor er sie unterschreibt – und die ausgerechnet auf der Müritz am schärfsten sind.
Wer sich hier ein Hausboot chartert, bekommt nach der vorgeschriebenen Einweisung eine Charterbescheinigung in die Hand und legt ab. Was auf diesem Stück Papier steht, ist keine Formalie: Es ist die amtlich anerkannte Bescheinigung, dass Sie befähigt sind – gültig nur, solange Sie die darin eingetragenen Beschränkungen einhalten. Auf der offenen Müritz gehören dazu ein Fahrverbot ab Windstärke 4, Rettungswesten für alle an Bord und die Pflicht, in der bezeichneten Fahrrinne zu bleiben.
Dieser Ratgeber sortiert das Revier nach den Fragen, die vor dem Ablegen zu klären sind – Führerschein, Geschwindigkeit, Ausrüstung, Nationalpark, Schleusen –, jeweils mit der Fundstelle dazu. Wer schon weiß, wohin er will, und nur noch das passende Kartenwerk sucht, springt zu Welches Kartenwerk passt zu welchem Törn?
Kurz gefasst
Das Wichtigste für Müritz und Seenplatte
- Ohne Führerschein fahren dürfen Sie mit Charterbescheinigung – aber nur auf ausdrücklich benannten Wasserstraßen und nur mit Booten unter 15 Metern.
- Auf der offenen Müritz gilt für Charterboote ein Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort. Dazu Fahrrinnenpflicht und Rettungswesten für alle Personen an Bord. Welche Kilometerabschnitte betroffen sind, steht weiter unten.
- Für Charterboote ist bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h im stillen Wasser vorgesehen. Niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen der jeweiligen Wasserstraße gelten trotzdem.
- Ohne Charterschein reicht ein Motor bis 11,03 kW, um führerscheinfrei zu fahren. Unter Segel brauchen Sie hier gar keine Fahrerlaubnis.
- Der Nationalpark reicht bis auf die Müritz. Der Wasserstreifen am Ostufer ist für den Wassersport gesperrt, die Grenze ist betonnt.
- Karten und Handbücher sind auf Charterbooten vorgeschrieben – sie stehen in der Ausrüstungsliste der Verordnung.
Das Revier: eine Wasserstraße, viele Seen
Das Rückgrat des Reviers ist die Müritz-Elde-Wasserstraße. Sie verbindet die Elbe bei Dömitz mit der Müritz; über die Stör-Wasserstraße hängt der Schweriner See daran, und südlich der Müritz führt die Müritz-Havel-Wasserstraße weiter ins Netz von Havel und Oder. Wer von Berlin kommt, fährt also über die Havel hinauf und erreicht die Müritz von Süden.
Gezählt wird in Wasserstraßenkilometern. Für die Törnplanung sind drei Marken wichtig: Bei Kilometer 121 beginnt der Plauer See, bei 152,5 liegt Klink am Südwestufer der Müritz, und bei 167 endet der für Charterboote gesondert geregelte Abschnitt am Claassee. Zwischen diesen Marken liegt die offene Müritz – und dort gelten die schärfsten Auflagen des ganzen Reviers.
- 18 Schleusen an Müritz-Elde- und Stör-Wasserstraße, eine davon an der Stör.
- Rund 49 Meter Höhenunterschied sind von der Elbe bis zur Müritz zu überwinden.
- 14 Selbstbedienungsschleusen an der Müritz-Elde-Wasserstraße – Sie schleusen selbst.
- 51 Brücken gehören zur Wasserstraße, darunter sieben bewegliche Klapp- oder Hubbrücken.
- Seit 2004 ist das gesamte Revier mit der Charterscheinregelung auch ohne Führerschein befahrbar.
Zum Vergleich, wie stark das Revier genutzt wird: An der Schleuse Plau werden nach Angaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts jährlich etwa 7.000 Fahrzeuge geschleust, an der Schleuse Banzkow zum Schweriner See rund 3.700, an der Schleuse Dömitz etwa 2.300.
Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, Müritz-Elde- und Störwasserstraße.
Brauchen Sie einen Führerschein?
Das hängt an drei Fragen: Wie stark ist der Motor, wie lang ist das Boot, und mieten Sie es oder gehört es Ihnen? Der Reihe nach.
Mit eigenem Boot richtet sich die Antwort nach der Sportbootführerscheinverordnung. Keine Fahrerlaubnis brauchen Sie, wenn die größte nicht überschreitbare Nutzleistung der Antriebsmaschine bei einem Verbrennungsmotor höchstens 11,03 Kilowatt beträgt oder bei einem Elektromotor höchstens 7,5 Kilowatt im Dauerbetrieb. Darüber ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen fällig, und zwar für die jeweilige Antriebsart.
Unter Segel ist die Lage auf der Seenplatte angenehm eindeutig: Eine Fahrerlaubnis für das Segeln ist nur auf den Wasserstraßen erforderlich, die in Anlage 8 der Verordnung aufgeführt sind – und das sind ausschließlich Berliner Gewässer, von der Spandauer Havel bis zum Müggelsee. Müritz, Kleinseenplatte und Schweriner See stehen dort nicht. Wer segelt, braucht hier also keinen Segelschein. Hat die Yacht zusätzlich eine Maschine über 11,03 kW, gilt für diese Antriebsart die Führerscheinpflicht weiter.
Mit Charterboot greift eine eigene Regelung – die Charterbescheinigung. Sie ist der Grund, warum das Revier für Einsteiger überhaupt offensteht, und sie ist an Bedingungen geknüpft, die der nächste Abschnitt auseinandernimmt.
Unabhängig davon gelten Mindestalter: Vermietet werden darf nicht an Kinder unter 12 Jahren, bei Segelbooten nicht unter 14 und bei Booten mit Antriebsmaschine nicht unter 16 Jahren.
Quellen: § 5 Absatz 1 und 2 SpFV · Anlage 8 SpFV · § 8 Absatz 3 BinSch-SportbootVermV.
Was der Charterschein erlaubt – und was er verbietet
Zuerst das Missverständnis aus dem Weg: Die Charterbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis. Das sagt die Verordnung wörtlich. Sie bewirkt lediglich, dass das Führen eines gemieteten Sportbootes auch ohne vorgeschriebenes Befähigungszeugnis zugelassen ist – „wenn und solange die Beschränkungen, unter denen sie ausgestellt ist, eingehalten werden". Fällt eine Beschränkung, fällt die Grundlage.
Ausstellen darf sie nur ein zuverlässiges Vermietunternehmen, und nur für Boote unter 15 Metern Länge, die über fest eingebaute Schlafplätze verfügen. Vorausgehen muss eine Einweisung: Sie ist von einer Person durchzuführen, die mindestens den Sportbootführerschein Binnen besitzt und über besondere Kenntnisse des Fahrtgebietes verfügt, und sie dauert je nach Fahrtgebiet und Vorkenntnissen mindestens drei Stunden. Der Umfang ist als Liste vorgegeben – vom Verhalten in Selbstbedienungsschleusen über das Mann-über-Bord-Manöver bis zum Anlegen der Rettungswesten. Das Unternehmen haftet neben dem Bootsführer als weiterer Verantwortlicher.
Zwei Beschränkungen stehen auf jedem Formular. Die erste ist bundesweit gleich und im Muster vorgedruckt: Fahrverbot bei Nacht und unsichtigem Wetter. Die zweite verweist auf die Anlage 5 der Verordnung, die abschnittsweise nach Wasserstraßenkilometern festlegt, was zusätzlich gilt. Für die Müritz ist diese Liste ungewöhnlich lang.
Quellen: § 9 BinSch-SportbootVermV · Anlage 4, Abschnitte I bis III · Anlage 5 zu § 9 Absatz 2 Nummer 1. Die Tabelle nennt nur die Zusatzbeschränkungen der Charterbescheinigung; Verkehrsregeln, Geschwindigkeiten und Schleusenvorschriften gelten überall. Maßgeblich ist der Eintrag in Ihrer Bescheinigung.
Drei Dinge folgen daraus für die Törnplanung. Erstens: Die Müritz ist kein Gewässer, das man einfach überquert – die Fahrrinne ist vorgeschrieben, und nördlich von Klink liegt sie am Westufer. Zweitens: Windstärke 4 kann auf der offenen Müritz auch im Sommer auftreten. Wer die Überfahrt fest einplant, sollte deshalb einen Puffertag vorsehen. Drittens: Die Kleinseenplatte südlich davon kennt diese besonderen Charterschein-Auflagen nicht – die allgemeinen Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln gelten dort selbstverständlich weiter – und bietet deshalb bei Windstärke 4 mehr Spielraum für die Törnplanung.
Wie schnell darf ich fahren?
Die Geschwindigkeitsregeln des Reviers stehen in Kapitel 24 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, das Obere Havel-, Müritz-Havel- und Müritz-Elde-Wasserstraße zusammenfasst. Gemessen wird gegenüber dem Ufer, nicht durchs Wasser.
- 6 km/h ist die Grundregel für Fahrzeuge und Verbände, ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb.
- 9 km/h gelten abweichend für Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb – aber nicht auf der Müritz-Elde-Wasserstraße von km 0 bis 121, nicht auf dem Bolter Kanal und nicht auf mehreren Kanalstrecken der Kleinseenplatte. Dort bleibt es bei 6 km/h.
- 12 km/h auf einem See oder einer seeartigen Erweiterung, sofern das Gewässer breiter als 250 Meter ist.
- 25 km/h für ein Sportfahrzeug mit Maschinenantrieb auf ebensolchen Seen – aber nur außerhalb des ufernahen Schutzstreifens, und der ist 100 Meter breit, parallel zur Uferlinie.
Für Charterboote ist diese Staffel weitgehend theoretisch. Ihre Höchstgeschwindigkeit ist bauartbedingt auf 12 km/h im stillen Wasser begrenzt – so schreibt es die Anforderungsliste der Vermietungsverordnung vor, mit dem ausdrücklichen Zusatz, dass die Manövrierfähigkeit dabei erhalten bleiben muss und keine Untermotorisierung eintreten darf. Wer also ein Hausboot chartert, fährt auf der offenen Müritz nie schneller als das Boot kann, sondern immer nur so schnell, wie die Wasserstraße erlaubt – meistens ist die Wasserstraße die strengere von beiden.
Quellen: § 24.04 BinSchStrO · Anlage 6 Nummer 3 BinSch-SportbootVermV.
Was an Bord sein muss
Wer mit Charterbescheinigung fährt, hat eine vollständige, verbindliche Ausrüstungsliste – das ist der seltene Fall, in dem der Gesetzgeber die Packliste selbst schreibt. Sie steht in Anlage 6 der Vermietungsverordnung und gilt zusätzlich zu allem, was im Bootszeugnis eingetragen ist.
Quelle: Anlage 6 zu § 9 Absatz 2 Nummer 2 BinSch-SportbootVermV.
Zwei Punkte lohnen den zweiten Blick. Der erste betrifft die Westen: Die Verordnung verweist auf die Normenreihe DIN EN ISO 12402, und zwar auf die Teile 2, 3 und 4 in der Ausgabe April 2021. Das sind die Auftriebsklassen ab 100 Newton. Teil 5 – die Schwimmhilfe mit 50 Newton – steht dort nicht. Wer eigene Westen mitbringt, weil ihm die Charterwesten nicht passen, sollte das wissen; welche Bauart wofür taugt, steht ausführlich in unserem Ratgeber zur Auswahl von Rettungswesten.
Der zweite betrifft die Karten. Dass Karten und Handbücher für die befahrenen Wasserstraßen an Bord sein müssen, ist keine Empfehlung des Vermieters, sondern Teil der Ausrüstungspflicht. Ein Kartenwerk, das die Kleinseenplatte nicht abdeckt, erfüllt sie für einen Törn dorthin nicht.
Was das Unternehmen stellen muss
Schreibt das Bootszeugnis keine Rettungswesten vor, muss das Vermietunternehmen an der Betriebsstätte eine ausreichende Zahl in verschiedenen Größen vorhalten und sie den Mietern auf Wunsch kostenlos zur Verfügung stellen – und auf diesen Anspruch durch einen sichtbaren Aushang hinweisen. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben, und prüfen Sie, ob eine Größe für Ihr kleinstes Crewmitglied dabei ist.
Wo der Nationalpark anfängt
Der Müritz-Nationalpark ist mit 322 Quadratkilometern Deutschlands größter Landnationalpark, 1990 gegründet. Rund 14 Prozent seiner Fläche sind Gewässer, darunter 107 Seen mit mehr als 10.000 Quadratmetern. Für Bootsfahrer heißt das vor allem: Nicht alles, was nach Wasser aussieht, darf befahren werden.
Das Nationalparkamt fasst die Lage so zusammen: Bootfahren ist nur auf ausgewiesenen Wasserwegen erlaubt; es gibt zwei offizielle Wasserwanderstrecken, die Obere Havel und die Alte Fahrt. Auf den Nationalparkgewässern sind Motoren – ausdrücklich einschließlich Elektromotoren –, Segeln, Surfen und Tauchen verboten. Auf mehreren Seen dürfen ausschließlich Ruderboote genutzt werden; Stand-up-Paddling und Bellyboote sind dort ebenfalls untersagt.
- Gelbrote Tonnen markieren auf der Müritz die Grenze des Nationalparks.
- Grüne Tonnen kennzeichnen auf den Wasserwanderstrecken vorgeschriebene Fahrrinnen, gelbe Tonnen gesperrte Bereiche.
- Der schmale Wasserstreifen am Ostufer der Müritz ist für den Wassersport vollständig gesperrt.
- Anlanden ist außerhalb der ausgewiesenen Rast- und Campingplätze generell verboten, Campen im Nationalpark ebenfalls – auch an den Rastplätzen.
- Vogelansammlungen weiträumig umfahren, Röhrichtbestände und flache Uferbereiche nicht befahren.
Für Charterboote fällt das mit der Fahrrinnenpflicht zusammen: Wer nördlich von Klink ohnehin am Westufer bleiben muss, kommt der Nationalparkgrenze am Ostufer gar nicht nahe. Für Eigner mit Segel- oder Motorboot ist es deshalb besonders wichtig, die Nationalparkgrenze und die Betonnung zu beachten; beides sollte bereits bei der Törnplanung auf der Revierkarte geprüft werden.
Quelle: Nationalparkamt Müritz, Wasserwandern im Müritz-Nationalpark. Die verbindlichen Regelungen zur Gewässernutzung stellt das Nationalparkamt dort bereit.
Schleusen: meistens bedienen Sie selbst
Von den 18 Schleusen an Müritz-Elde- und Stör-Wasserstraße sind derzeit 14 Selbstbedienungsschleusen. Das ist für Einsteiger die ungewohnteste Übung des ganzen Törns – und sie ist einfacher, als sie klingt, wenn man den Ablauf einmal gelesen hat.
- Im Vorhafen betätigen Sie den Anforderungsschalter und melden damit an, dass Sie geschleust werden möchten.
- Die Schleuse bereitet selbstständig vor, gleicht das Wasser aus, öffnet die Tore und gibt die Einfahrt über das Einfahrsignal frei.
- Nach dem Festmachen in der Kammer betätigen Sie den Weiterschleusungsschalter – erst dann läuft der Vorgang weiter.
- Die Schleuse übernimmt den Rest bis zum Öffnen der Tore und zur Freigabe über das Ausfahrsignal.
- Der Schleuse-Halt-Schalter unterbricht den Vorgang jederzeit; die Leitzentrale kann bei Störungen per Ferneinwahl eingreifen.
Besonders wichtig für Einsteiger ist der dritte Punkt: Die Schleusung wird erst fortgesetzt, wenn das Boot festgemacht ist. Wer zu zweit unterwegs ist und die Leinen noch sortiert, während hinter ihm zwei Charterboote warten, merkt schnell, warum erfahrene Crews Leinen und Fender schon im Vorhafen klarlegen. Ein Bootshaken mit ausreichender Länge ist dabei kein Komfort, sondern steht ohnehin auf der Pflichtliste.
Für die Bordwand gilt dasselbe wie in jeder Kammer mit rauer Wand: Fender in der richtigen Höhe, lieber einer mehr als einer zu wenig. Welche Bauform zu welchem Schleusentyp passt, hängt davon ab, ob Sie an Pollern, an Schwimmpollern oder an Stangen festmachen – dazu haben wir einen eigenen Ratgeber, und die passenden Bootsfender stehen im Sortiment.
Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, Selbstbedienungsschleusen.
Wie planen Sie eine Woche auf der Seenplatte?
Aus den Regeln wird erst dann ein Törn, wenn man sie auf eine Route legt. Drei Zuschnitte decken fast alles ab, was Charterbetriebe und Eigner hier tatsächlich fahren – sie unterscheiden sich vor allem darin, wie stark das Wetter mitredet.
- Der Zuschnitt ohne Windbeschränkung: Kleinseenplatte. Ein Rundkurs südlich der Müritz, etwa ab Mirow oder Rheinsberg, bleibt vollständig in Gewässern ohne die Zusatzbeschränkungen der Charterbescheinigung. Kurze Etappen, viele Schleusen, wenig offene Fläche. Einschränkung: Sieht der Charterbetrieb eine Überführung über die Müritz vor, gelten für dieses Stück wieder alle Auflagen.
- Der Müritz-Törn: Puffertag einplanen. Wer die Müritz überqueren will, plant sie nicht auf den letzten Tag. Ab Windstärke 4 bleibt das Charterboot liegen, und die Rückgabe im Heimathafen hat einen festen Termin. Ein Reservetag zwischen Müritz und Rückgabe ist die einfachste Versicherung. Einschränkung: Nördlich von Klink führt die Fahrrinne am Westufer – die Strecke ist damit länger, als die Luftlinie vermuten lässt.
- Der Streckentörn: Berlin–Müritz oder Müritz–Schwerin. Beide verlangen längere Tagesetappen und deutlich mehr Schleusen. Zur Müritz sind von der Elbe her rund 49 Höhenmeter zu überwinden, verteilt auf 18 Schleusen, von denen die meisten selbst bedient werden. Einschränkung: Bei 6 bis 12 km/h summieren sich Schleusenzeiten schnell – kalkulieren Sie Etappen nach Schleusenzahl, nicht nach Kilometern.
Für alle drei gilt derselbe Handgriff vor der Buchung: die Strecke einmal auf der Revierkarte nachfahren und dabei die Kanten prüfen – Nationalparkgrenze, Fahrrinne auf der Müritz, Schleusen und bewegliche Brücken. Danach steht auch fest, welches Kartenwerk mit an Bord muss.
Welches Kartenwerk passt zu welchem Törn?
Karten an Bord sind auf Charterbooten Pflicht, und für Eigner sind sie der Weg, die Betonnung des Nationalparks und die Fahrrinnen der Müritz schon vor der Abfahrt zu verstehen. Die Auswahlfrage ist nicht, welcher Verlag draufsteht, sondern welche Gewässer Ihre Karte abdecken muss:
- Mirow, Rheinsberg, Kleinseenplatte → Mecklenburgische Gewässer. Sie bleiben südlich der Müritz und brauchen weder Berliner Gewässer noch die Elbe. Einschränkung: Führt die Überführung über die Müritz, brauchen Sie deren Blätter trotzdem.
- Berlin → Müritz → Berlin + Mecklenburg in einem Werk. Der Weg läuft über die Obere Havel-Wasserstraße und die Müritz-Havel-Wasserstraße; eine reine Mecklenburg-Abdeckung endet unterwegs. Einschränkung: Die Berliner Gewässer sind zugleich die einzigen, auf denen Segeln eine Fahrerlaubnis verlangt.
- Müritz → Schwerin oder Dömitz → Müritz-Elde- und Stör-Wasserstraße. Nur so haben Sie den Schweriner See und die Schleusen bis zur Elbe in einem Band. Einschränkung: Solche Werke sind großformatig – prüfen Sie, ob der Kartentisch das hergibt.
- Mehrere Regionen in einem Törn → entsprechend umfassendes Binnenkartenwerk. Ein Werk, das alle befahrenen Wasserstraßen enthält, ist einem Stapel Einzelblätter vorzuziehen: Die Ausrüstungspflicht bezieht sich auf die befahrenen Strecken, nicht auf den Starthafen. Einschränkung: Je größer die Abdeckung, desto kleiner der Maßstab.
- Täglicher Hafenwechsel → Karte plus Hafenführer. Die Karte beantwortet, ob Sie hindürfen, der Hafenführer, ob Sie dort liegen können. Einschränkung: Hafenführer altern schneller als Karten.
Für alle Varianten gilt dieselbe Mindestanforderung: Das Kartenwerk muss jede Wasserstraße abdecken, die Sie tatsächlich befahren – nicht die, auf der Sie starten. Prüfen Sie deshalb vor der Abfahrt nicht nur den Starthafen, sondern die Kartenabdeckung der gesamten geplanten Route.
Binnenkarten für die Seenplatte ansehen
Fazit
Die Mecklenburgische Seenplatte ist einsteigerfreundlich, weil man ohne Führerschein hineinkommt – nicht, weil sie anspruchslos wäre. Der Teil, der Urlaubstage kostet, ist selten die Navigation, sondern das Wetter auf der offenen Müritz: Ab Windstärke 4 bleibt ein Charterboot liegen. Wer die Müritz als Kür und die Kleinseenplatte als Pflichtprogramm plant, statt umgekehrt, fährt entspannter. Und wer die Ausrüstungsliste der Verordnung einmal durchgeht, bevor er unterschreibt, findet die Lücke im Charterboot noch am Steg statt in der Schleuse.
Häufige Fragen
Darf ich die Müritz ohne Führerschein befahren?+
Ja, mit einer Charterbescheinigung eines Vermietunternehmens. Sie gilt für Boote unter 15 Metern mit fest eingebauten Schlafplätzen und setzt eine Einweisung voraus. Auf der Müritz sind darin Beschränkungen eingetragen: Fahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne, Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort und Rettungswesten für alle Personen an Bord. Mit eigenem Boot fahren Sie führerscheinfrei, solange der Verbrennungsmotor höchstens 11,03 kW oder der Elektromotor höchstens 7,5 kW leistet.
Wie schnell darf ich auf der Müritz fahren?+
Auf Seen und seeartigen Erweiterungen über 250 Meter Breite gelten 12 km/h gegenüber dem Ufer; für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb sind außerhalb des 100 Meter breiten ufernahen Schutzstreifens 25 km/h zulässig. Auf den Fluss- und Kanalstrecken sind es 6 km/h, für Kleinfahrzeuge mit Maschine abschnittsweise 9 km/h – nicht aber auf der Müritz-Elde-Wasserstraße bis km 121. Charterboote sind unabhängig davon bauartbedingt auf 12 km/h begrenzt.
Brauche ich zum Segeln auf der Müritz einen Schein?+
Nein. Eine Fahrerlaubnis für das Führen eines Sportbootes unter Segel ist nur auf den in Anlage 8 der Sportbootführerscheinverordnung genannten Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich, und das sind ausschließlich Berliner Gewässer. Müritz, Kleinseenplatte und Schweriner See gehören nicht dazu. Hat die Yacht eine Maschine über 11,03 kW, brauchen Sie für diese Antriebsart weiterhin den Sportbootführerschein Binnen. Auf den Gewässern des Nationalparks ist Segeln allerdings untersagt.
Was muss auf einem Charterboot an Ausrüstung an Bord sein?+
Anlage 6 der Vermietungsverordnung listet: eine Rettungsweste für jede zugelassene Person, mindestens einen tragbaren Feuerlöscher, zulassungsfreie Signalmittel, einen Rettungsring mit Sicherheitsleine, zwei Paddel, einen Bootshaken, einen Verbandkasten, die Tafel mit den Verkehrsvorschriften, das Merkblatt „Verhalten in Schleusen" samt Bedienungsanleitung für Selbstbedienungsschleusen sowie Karten und Handbücher für die zu befahrenden Wasserstraßen. Wo telefonische Meldung vorgeschrieben ist, kommt ein Mobiltelefon dazu.
Wo darf ich im Müritz-Nationalpark nicht fahren?+
Bootfahren ist im Nationalpark nur auf ausgewiesenen Wasserwegen erlaubt; offiziell sind es zwei Wasserwanderstrecken, die Obere Havel und die Alte Fahrt. Der schmale Wasserstreifen am Ostufer der Müritz ist für den Wassersport gesperrt, die Nationalparkgrenze auf der Müritz ist mit gelbroten Tonnen gekennzeichnet. Auf den Nationalparkgewässern sind Motoren einschließlich Elektromotoren, Segeln, Surfen und Tauchen verboten; auf mehreren Seen sind nur Ruderboote zugelassen. Anlanden ist außerhalb ausgewiesener Plätze generell untersagt.


