Ostsee-Schutzgebiete 2026: Regeln, Befahrung und Seekarten-Anpassungen
Neue Schutzgebiete in der Ostsee und was sich jetzt für Ihre Navigation ändert
Mit der Ausweisung dreier neuer Schutzgebiete in der schleswig-holsteinischen Ostsee im März 2026 ergeben sich wichtige Fragen für die Praxis an Bord: Gibt es neue Tempolimits? Darf man weiterhin durchfahren oder ankern?
Aktuell gilt: Das Befahren der Gebiete ist weiterhin erlaubt, feste Geschwindigkeitsbegrenzungen speziell für diese Zonen existieren derzeit noch nicht. Allerdings wird bereits eine eigene Befahrensverordnung vorbereitet, die künftig unter anderem Tempolimits, Ankerregeln und Teil-Sperrungen enthalten kann. Für Sie als Wassersportler bedeutet das: erhöhte Aufmerksamkeit, vorausschauende Törnplanung und regelmäßige Prüfung aktueller Bekanntmachungen.
Das letzte Update (15.06.2026) der NV Charts Baltic Serie 1 enthält die neuen Schutzgebiete bereits. Sobald die endgültigen Regelungen veröffentlicht sind, werden die Schutzgebiete selbstverständlich um diese Informationen ergänzt.
Neue Schutzgebiete im Überblick
Im Rahmen des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 der Landesregierung Schleswig-Holstein wurden drei neue Meeresschutzgebiete ausgewiesen. Diese befinden sich in folgenden Regionen:
- Südliche Hohwachter Bucht
- Geltinger Bucht bis Schleimündung (inkl. Flensburger Förde)
- Seegebiet westlich von Fehmarn
Zusammen umfassen diese Gebiete rund 23.800 Hektar und dienen dem Schutz sensibler Lebensräume wie Seegraswiesen, Riffe sowie Rückzugsräume für Schweinswale und Seevögel. Die Gebiete bestehen bereits rechtlich, die Detailregelungen (inkl. konkreter Befahrensregeln) sind aktuell noch in der finalten Abstimmung und werden durch eine separate Verordnung weiter ausgearbeitet
Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein – Aktionsplan Ostseeschutz
Aktuelle Regeln für Segler und Motorbootfahrer
Die wichtigste Nachricht vorweg: Wassersport ist weiterhin erlaubt. Derzeit gelten folgende Grundsätze:
- Durchfahren der Gebiete ist erlaubt
- Segeln und Motorbootfahren bleiben zulässig
- Die Häfen bleiben ganzjährig erreichbar
- Baden und Tauchen sind weiterhin möglich
- Keine spezifischen Tempolimits nur für diese Schutzgebiete
Einschränkungen bestehen hingegen bereits in anderen Bereichen:
- Fischerei ist untersagt (Angeln per Handangel vom Ufer aus bleibt erlaubt)
- Eingriffe in den Meeresboden sind untersagt
- Baumaßnahmen und Rohstoffabbau sind verboten
Beim Ankern gilt aktuell kein generelles Verbot. Dennoch sollten empfindliche Bereiche unbedingt gemieden werden.
Was sich künftig ändern kann
Die Landesregierung arbeitet derzeit an einer konkreten Befahrensverordnung für diese Schutzgebiete. Ziel ist es, Störungen für Tiere und Lebensräume weiter zu reduzieren.
Mögliche zukünftige Maßnahmen:
- Tempolimits und sogenannte No-Wake-Zonen
- Teilbereiche mit eingeschränkter Befahrung
- Ankerverbote in sensiblen Zonen
- Saisonale Sperrungen (z.B. Brutzeiten)
- Einschränkungen für motorisierte Boote
Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein – Weg zum Naturschutzgebiet Ostsee
Kartierung des Schutzgebietes an der Flensburger Förde in der NV Charts Serie 1
Törnplanung in der Ostsee
Die neuen Schutzgebiete in der Ostsee bedeuten aktuell keine drastischen Einschränkungen für Wassersportler – aber sie sind ein klarer Hinweis auf kommende Veränderungen.
Für Sie als Sportbootfahrer gilt schon heute:
- Rücksicht auf sensible Naturbereiche nehmen
- Geschwindigkeit anpassen
- Aktuelle Informationen regelmäßig prüfen
- Seekarten stets auf dem neuesten Stand halten

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