Signalhörner
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Signalhörner
Eines der wichtigsten Kommunikationsmittel auf See
Als verantwortungsbewusster Segler oder Motorbootfahrer wissen Sie, dass klare Kommunikation auf dem Wasser überlebenswichtig ist. Ein funktionsfähiges Signalhorn ist nach den internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) nicht nur eine Pflichtausrüstung, sondern Ihr unverzichtbares Werkzeug, um bei Nebel, schlechter Sicht oder in kritischen Manöversituationen rechtzeitig Gehör zu finden.
Bei Hansenautic finden Sie eine breite Palette an akustischen Signalen, die alle Anforderungen an Zuverlässigkeit und Konformität erfüllen. Wir legen Wert darauf, dass unsere Produkte den rauen maritimen Bedingungen standhalten – von salziger Luft bis hin zu starker Gischt.
Die richtige Wahl: Einzelhorn, Doppelhorn, Gasdruckfanfare oder Mundhorn?
Die Wahl des optimalen Schallgebers hängt maßgeblich von der Länge Ihres Schiffes ab. Unser Sortiment umfasst:
- Mundbetriebenes Signalhorn: Die kompakteste und günstigste Option. Ein Mundhorn kann auf Booten unter 12 Metern als Gerät zur Abgabe eines „kräftigen Schallsignals“ (gefordert von der KVR) dienen und ist eine hervorragende, platzsparende Notfalllösung, die weder Gas noch Strom benötigt.
- Signalhorn mit Gas: Die handliche und sofort einsatzbereite Lösung. Diese Gasdruckfanfaren sind ebenfalls besonders beliebt bei kleineren Sportbooten unter 12 Metern. Sie sind leicht zu verstauen und ideal für den schnellen Einsatz im Notfall.
- Einzelnes Schiffshorn (Elektro-Horn): Ein robustes, oft aus Edelstahl oder verchromtem Messing gefertigtes Signalhorn für die Festmontage. Sie bieten einen kräftigen, lauten Ton und sind in 12V- oder 24V-Ausführung erhältlich. Sie eignen sich gut für Yachten, die die geforderte Mindestlautstärke zuverlässig erreichen müssen.
- Doppeltes Schiffshorn (Doppelhorn): Diese Systeme bestehen aus zwei Hupen (hoher und Tiefer Ton) und erzeugen dadurch eine harmonischere, aber sehr laute Tonfolge. Der tiefere, kräftige Klang eines Doppelhorns ist über weite Distanzen gut hörbar. Oft sind diese Hörner für größere Yachten über 12 Meter die vorgeschriebene Wahl.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen praktische Ergänzungen wie das Megafon. Ein Megafon ist zwar kein Ersatz für ein zugelassenes Signalhorn, kann aber in engen Häfen, beim Anlegen oder zur Kommunikation mit anderen Crewmitgliedern oder Schleusenwärtern äußerst hilfreich sein und die Verständigung an Bord erleichtern.
Achten Sie beim Kauf stets darauf, dass das gewählte Nebelhorn die Anforderungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erfüllt, insbesondere wenn Ihr Schiff eine Länge von 12 Metern überschreitet. Nur ein zugelassenes Schiffshorn gewährleistet, dass die notwendigen Frequenzen und der vorgeschriebene Schalldruckpegel für eine ausreichende Reichweite erreicht werden.
Bestellen Sie jetzt Ihr zuverlässiges Typhon und seien Sie jederzeit auf alle Eventualitäten auf See vorbereitet!
FAQ - Häufige Fragen zu Signalhörnern
1. Welches Signalhorn ist nach KVR für mein Sportboot vorgeschrieben? +
Die Vorschriften der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) hängen von der Länge (LüA) Ihres Bootes ab:
- Unter 12 Meter: Ein Gerät, das ein „kräftiges Schallsignal“ abgibt, ist ausreichend. Dies kann ein Mundhorn, ein Gas-Nebelhorn oder eine elektrische Hupe sein. Es ist keine BSH-Zulassung vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
- Ab 12 Meter: Es ist zwingend eine zugelassene „Pfeife“ (Schiffshorn) vorgeschrieben. Diese muss die in den KVR festgelegten Anforderungen an Tonfrequenz und Lautstärke (siehe Frage 5) erfüllen, was in Deutschland durch die BSH-Zulassung (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) nachgewiesen wird.
- Zudem sind ab 20 Metern eine Glocke und ab 100 Metern ein Gong am Heck vorgeschrieben.
2. Was bedeuten die wichtigsten Schallsignale, die ich abgeben muss? +
Die Signale dienen der Manöveranzeige und der Warnung bei verminderter Sicht:
- Ein kurzer Ton (ca. 1 Sekunde): Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord.
- Zwei kurze Töne: Ich ändere meinen Kurs nach Backbord.
- Drei kurze Töne: Meine Maschine geht rückwärts.
- Fünf oder mehr kurze Töne: Allgemeines Gefahren- und Warnsignal ("Ich habe Zweifel an Ihrer Absicht" oder "Bleib-weg-Signal").
- Ein langer Ton (4-6 Sekunden): Achtung (z.B. an unübersichtlichen Engstellen).
3. Wann muss ich auf See ein Schallsignal abgeben? +
Schallsignale müssen vor allem bei verminderter Sicht (Nebel, starker Regen, Schneefall) abgegeben werden, um andere Fahrzeuge zu warnen und auf die eigene Position aufmerksam zu machen. Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt (mit oder ohne Fahrt durchs Wasser) gibt mindestens alle zwei Minuten einen langen Ton (bei Fahrt durchs Wasser) oder zwei lange Töne (bei Treiben) ab.
Darüber hinaus werden sie zur Anzeige von Manövern (z.B. Kursänderung, Überholen), bei Manövrierunfähigkeit oder als Gefahren- und Warnsignal verwendet (z.B. ein schnelles Folgen von mindestens fünf kurzen Tönen).
4. Was ist der Unterschied zwischen einem Nebelhorn, einem Schiffshorn und einem Typhon? +
Die Begriffe werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Arten von Schallgebern:
- Nebelhorn (Gasdruckfanfare): Ein handliches Horn, das mit einer Gaskartusche betrieben wird. Es ist für Boote unter 12 m beliebt.
- Schiffshorn (oft Einzel- oder Doppelhorn): Ein fest installiertes, elektrisches Horn. Es erfüllt höhere Anforderungen an Schalldruck und Frequenz.
- Typhon: Ein sehr leistungsstarkes Drucklufthorn, meist mit einem separaten Kompressor betrieben. Der Begriff wird oft synonym für große, laute Schiffshörner verwendet, insbesondere für Schiffe über 20 m.
5. Wie laut (Dezibel) und in welcher Frequenz muss ein zugelassenes Schiffshorn sein? +
Die Anforderungen sind in der Anlage III der KVR detailliert festgelegt und abhängig von der Schiffslänge. Sie bestimmen die erforderliche Mindestreichweite des Signals:
KVR-Anforderungen an Lautstärke und Frequenz (Auszug)
- Boote unter 20 Meter:
- Mindest-Schallpegel: 120 dB (gemessen in 1 m Abstand, im relevanten Terzband).
- Grundfrequenz: Muss im Bereich von 250 Hz bis 700 Hz liegen.
- Mindest-Reichweite: 0,5 Seemeilen.
- Boote von 20 bis 75 Meter:
- Mindest-Schallpegel: 130 dB.
- Grundfrequenz: Muss im Bereich von 250 Hz bis 700 Hz liegen.
- Mindest-Reichweite: 1 Seemeile.
Die BSH-Zulassung bestätigt, dass das jeweilige Signalhorn diese spezifischen Grenzwerte für Schalldruckpegel (dB) und Tonfrequenz (Hz) einhält.
6. Kann ich anstelle eines Signalhorns ein Megafon verwenden? +
Nein. Ein Megafon ist ein nützliches Kommunikationsgerät, um Anweisungen über kurze Distanzen zu geben (z.B. an die Crew oder bei Anlegemanövern). Es ist jedoch kein zugelassenes Gerät zur Abgabe der vorgeschriebenen KVR-Schallsignale. Es kann die erforderliche Frequenz und Lautstärke eines ordnungsgemäßen Signalhorns nicht ersetzen.
7. Kann ich ein Auto-Signalhorn auf meinem Boot verwenden? +
Bei Booten unter 12 Metern ist die Verwendung eines Auto-Signalhorns oder eines vergleichbaren "Geräts zur Schallabgabe" technisch erlaubt, solange ein kräftiges, unverwechselbares Schallsignal erzeugt werden kann. Bei Booten über 12 Metern ist jedoch zwingend ein BSH-zugelassenes Schiffshorn ("Pfeife") vorgeschrieben, dessen technische Spezifikationen (Schallpegel, Frequenz) durch eine Standard-Autohupe meist nicht erreicht werden.
8. Wo sollte ich ein elektrisches Schiffshorn montieren? +
Das Signalhorn sollte so montiert werden, dass der abgegebene Schall nicht durch Aufbauten oder Personen gedämpft wird und sich ungehindert ausbreiten kann. Idealerweise erfolgt die Montage am höchsten Punkt des Schiffes (z.B. am Geräteträger oder Mast). Bei elektrischen Hörnern ist zudem auf eine leichte Neigung des Schalltrichters nach unten zu achten, um das Eindringen von Regen- oder Spritzwasser zu verhindern.
9. Mit welchen Bußgeldern muss ich rechnen, wenn ich kein (zugelassenes) Signalhorn dabei habe? +
Das Führen eines Fahrzeugs ohne das vorgeschriebene, funktionstüchtige Schallsignalgerät (Verstoß gegen die Ausrüstungspflicht) oder das Nichtabgeben der vorgeschriebenen Signale bei verminderter Sicht kann nach dem Bußgeldkatalog für die Seeschifffahrt mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder variiert, liegt aber oft in einem Bereich zwischen 35 und 150 Euro.