UKW Seefunkanlagen

UKW Seefunkanlagen

Von Alfa bis Zulu – Seefunkgeräte in allen Varianten

Soll es ein Seefunkgerät mit AIS und GPS sein? Kabellose oder kabelgebundene Handgeräte besitzen? Externer Lautsprecher und Fernbedienung? Sie haben die Qual der Wahl. Unsere Funkanlagen für VHF Seefunk sind alle DSC-fähig und senden mit bis zu 25 W – das entspricht mehr als der doppelten Reichweite von Handfunkgeräten.

Welche Seefunkanlage passt zu meinem Boot?

Die Entscheidung für ein bestimmtes Gerät ist abhängig von Ihren anderen Endgeräten (Kompatibilität!) und dem Platz im Cockpit. Blackbox-Lösungen sind platzsparender als die klassischen Funkanlagen mit Anzeige in der Konsole.
Nutzen Sie bereits Endgeräte eines bestimmten Herstellers, sollten Sie darauf achten, dass Ihr neues Gerät damit kompatibel ist. Dann können Sie AIS- und GPS-Daten problemlos über NMEA 0183 oder NMEA 2000 übertragen und auf jedem Gerät nutzen.
Möchten Sie UKW-Schiffsfunk nicht nur im Cockpit, sondern auch unter Deck nutzen, können Sie ein Seefunkgerät wählen, welches um ein Zweitgerät erweiterbar ist.

Kombinierte See- und Binnenfunkanlagen

Kombinierte See-/Binnenfunkanlagen können auch auf geringer Leistung senden (1 W), um den umliegenden Funkverkehr nicht zu stören.
Beim Binnenfunk wird beim Loslassen der Sendetaste automatisch die ATIS (Automatic Transmitter Identification System) übermittelt, worüber die Binnenschifffunkstelle eindeutig identifiziert wird.
Wenn Sie wissen, dass Sie UKW-Funk sowohl auf See als auch im Binnenbereich nutzen wollen, lohnt es sich, direkt in ein Multifunktionsgerät zu investieren.
Bei HanseNautic haben wir die Kombinationsmodelle von Raymarine im Shop.

Was bedeutet GMDSS?

Das Global Maritime Distress Safety System (GMDSS) wurde im Rahmen des SOLAS-Abkommens (Saftey Of Life At Sea) eingeführt und setzt sich aus verschiedenen technischen Bestandteilen, Dienstellen und Regulierungen zusammen. Sie alle sollen zu einer weltweiten schnellen Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt dienen.
Voraussetzung zur Teilnahme am GMDSS ist die Ausrüstung des Bootes mit zugelassenen Funk- und Kommunikationsgeräten. Dafür muss in Deutschland über die Bundesnetzagentur eine Funkkonzession erworben werden - zudem muss der Schiffsführer über eine gültige Funklizenz verfügen.

Zu den Bestandteilen des GMDSS gehören:

  • SART (Search And Rescue Radar Transponder) und EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon)
  • See- und Küstenfunkstellen, die über Seefunk oder DSC einen Notruf aussenden und empfangen können
  • COSPAS/SARSAT: polumlaufende oder geostationäre Satelliten, die Notsignale von EPIRBs empfangen und diese orten können
  • Immarsat/Iridium: geostationäre oder polumlaufende Satelliten zur (weltweiten) Kommunikation
  • MRCC: Maritime Rescue Coordination Centers, die die Hilfeleistung im Notfall koordinieren (in Deutschland das DGzRS)
  • NAVTEX: Navigational Text Messages - ein Fernfunkschreibverfahren, mit dem in der Seefahrt Wetter- und Navigationswarnungen verbreitet werden
Seine Anfänge fand das GMDSS bereits 1914 mit der Einführung des SOLAS - zwei Jahre nach dem Untergang der Titanic. Im Laufe der Zeit wurden die Regulierungen immer wieder angepasst.