AIS Transponder A / B

AIS-Transponder

Ein AIS-Transponder sendet und empfängt schiffsbezogene Daten über den UKW-Seefunk. Sie dienen primär der Kollisionsverhütung. Mehr zu AIS-Transpondern, zu ihrer Funktion und den verschiedenen Geräten finden Sie hier.

AIS-Transponder im Überblick

Warum ist ein AIS-Transponder sinnvoll?

  • Ein AIS-Transponder (auch AIS-Transceiver) empfängt und sendet über 2 UKW-Frequenzen die AIS-Signale der umliegenden Schiffe sowie des eigenen Bootes. Damit trägt er zur Kollisionsverhütung bei.
  • Durch die empfangenen Informationen der Boote in der Nähe kann im Falle einer unklaren Situation das andere Schiff unkompliziert angefunkt werden.
  • AIS ermöglicht vorausschauendes Fahren z.B. auf Binnenschifffahrtsstraßen mit vielen Kurven und Engstellen.
  • In der jeweiligen Navigationssoftware kann ein AIS-Alarm eingestellt werden. Auf diese Weise erhält man bei einer individuell definierten CPA (closest point to approach) oder TCPA (time to closest point to approach) ein Warnsignal und kann rechtzeitig Maßnahmen einleiten.
  • Interessantes Plus: Hafenbelegungen lassen sich im Voraus prüfen, die Route befreundeter Bootsbesitzer via AIS verfolgen.

Was empfängt und sendet ein AIS-Transponder?

  • Er empfängt statische, dynamische und reisebezogene Daten aller in der Nähe liegenden und mit AIS ausgestatteten Schiffe und sendet die Informationen des eigenen Schiffes. Die Sendefunktion kann bei vielen Transpondern auch ausgeschaltet werden ("Silent-Mode").
    Je nachdem, ob ein AIS-sendendes Schiff mit AIS der Klasse A (Berufsschifffahrt) oder der Klasse B (Sportschifffahrt) ausgerüstet ist, werden mehr (Klasse A) oder weniger der folgenden Daten übertragen:

  • Statische Daten: Schiffsname, Rufzeichen, MMSI-Nummer, Schiffstyp, Schiffsmaße, IMO-Nummer
  • Dynamische Daten: Navigationsstatus (z.B. vor Anker, festgemacht, unter Maschine,...), Geschwindigkeit über Grund, Position, Kurs über Grund,...
  • Reisebezogene Daten: Nächster Hafen, geplante Ankunftszeit (ETA), Ladung,...

Klasse A-Transponder:
  • vorwiegend von der Berufsschifffahrt genutzt
  • Ausrüstungspflicht ab einer gewissen BRZ (international > 300, national > 500 BRZ), mehr als 50 Passagiere, länger als 20 m
  • Sendeleistung bis 12,5 W
  • höhere Sendefrequenz
  • Nutzung des SODTMA-Verfahrens (Belegung der Sendefrequenzen über ein komplexes System)
Klasse B-Transponder:
  • Sportschifffahrt und kleinere Fischerboote
  • Sendeleistung bis 2 W
  • niedrigere Sendefrequenz als Klasse A
  • sendet weniger Informationen als Klasse A-Transceiver
  • Nutzung des CSTDMA-Verfahrens (sucht freie Zeitschlitze zum Senden der Daten)
  • erste Klasse B-Geräte nutzen mittlerweile auch SODTMA
  • deutlich günstiger

AtoN-Transceiver: Diese Transceiver sind auf vielen Schifffahrtszeichen installiert und versenden Informationen wie Art, Bezeichnung und Position. AtoN steht für Aids to Navigation.


Wie funktioniert ein AIS-Transponder, was brauche ich?



So kann der AIS-Transponder angeschlossen werden. Manchmal ist die GPS-Antenne integriert, dann benötigen Sie eine UKW-Antenne bzw. einen Antennensplitter für eine möglicherweise bestehende UKW-Antenne. Je nach gewünschtem Ausgabegerät sollten Sie einen Transponder mit dementsprechender Schnittstelle kaufen.


Ansicht von AIS-Zielen (Dreiecke mit schwarzem Kursstrich) in der NV Chart App

Funktionsweise des Transceivers

Der AIS-Transponder arbeitet über zwei festgelegte Frequenzen im UKW-Seefunkbereich:

AIS 1: 161,975 MHz
AIS 2: 162,025 MHz

Die Reichweite des AIS-Transponders ist auf die Reichweite des UKW-Funks limitiert und zudem von der Antenne und der Höhe der Montage abhängig. Durchschnittswert auf See: ca. 15 nautische Meilen.
Das Empfangen und Senden von Informationen innerhalb des AIS-Systems ist kostenlos. Das Beantragen der MMSI (Maritime Mobile Service Identity) - falls Sie noch kein Funkgerät an Bord haben - läuft in Deutschland über die Bundesnetzagentur und kostet eine einmalige Gebühr. Da das unkomplizierte Kommunizieren über Funk eines der wichtigsten Features von AIS ist, empfehlen wir Ihnen, beim Kauf eines Transponders auch gleich in ein Funkgerät zu investieren.
Der AIS-Transponder arbeitet in zwei Richtungen - er sendet und empfängt Daten. Diese Informationen sind zur globalen Nutzung in Diagramme codiert. Der Plotter oder ein anderes Endgerät mit entsprechender Software decodiert die Daten anschließend und wandelt sie in Text- oder Grafikinformation um.

Notwendige Komponenten zur Verwendung eines AIS-Transponders

  • UKW-Antenne: Falls Sie eine solche bereits an Bord haben, können Sie die Antenne für AIS mitnutzen. Zwingend notwendig ist dann jedoch ein Antennensplitter, damit die unterschiedlichen Geräte mit der jeweils individuellen Wattzahl betrieben werden können. Manche Transponder besitzen einen integrierten Antennensplitter.
  • Sollten Sie bisher keine UKW-Antenne benutzen oder möchten Sie lieber eine zweite Antenne für AIS verwenden, benötigen Sie eine separate UKW/AIS-Antenne. Je höher diese montiert wird, desto besser ist die Reichweite. Die Montage am Heckkorb ist somit nicht zu empfehlen. Zu einer bestehenden Antenne sollten mindestens 3 m Abstand vorhanden sein.
  • GPS-Antenne: Die meisten Transponder haben eine integrierte GPS-Antenne oder werden mit einer externen GPS-Antenne geliefert. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Kombiantenne (UKW + GPS) zu verwenden.
  • Neben der Antenne / dem Splitter brauchen Sie das AIS-Gerät mit dem gewünschten Ausgang. Ein Kartenplotter wird üblicherweise via NMEA-Schnittstelle angeschlossen. Wenn Sie mit einer Software auf dem PC arbeiten, benötigen Sie eine USB- Schnittstelle. Für den Empfang von AIS-Informationen auf Ihrem mobilen Endgerät, können Sie einen Transponder mit WLAN-Schnittstelle nutzen.
  • Zur Veranschaulichung der empfangenen Daten benötigen Sie entweder eine entsprechende Software oder ein passendes Endgerät. Damit werden die Daten decodiert und entweder als Text- oder Bildinformation z.B. innerhalb einer elektronischen Seekarte ausgegeben. So können AIS-Informationen umliegender Schiffe auf dem Kartenplotter, PC, Laptop oder sogar auf dem Smartphone abgerufen werden.

Zwei in einem: Funkgerät mit AIS

Wenn Sie bisher weder Funkgerät noch AIS verwenden, können Sie mit dem Kombigerät zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Viele Funkgeräte sind gleichzeitig AIS-Transceiver.
Das geeignete Endgerät angeschlossen - und schon sehen Sie auf Ihrem Plotter o.ä. die sich nähernden Boote und können diese im Falle einer unklaren Situation direkt anfunken.

Nicht vergessen: Ist ein Boot mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet, muss mindestens eine Person an Bord im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses (SRC) sein!


Dauerbrenner: Simrad RS40-B

  • UKW-Funk und AIS-Gerät in einem
  • inkl. externem GPS-Empfänger
  • NMEA0183- und NMEA2000-Schnittstellen zur komfortablen Anbindung an das Bordnetzwerk
  • UKW-Funkgerät mit DSC-Zulassung Klasse D
  • abnehmbares Handmikrofon
  • bis zu zwei kabellose Handgeräte verbinden
  • optional möglich: Lautsprecher oder Megaphon hinzufügen

Benötige ich für den AIS-Transponder einen Funkschein (UBI/SRC)?

Für den Gebrauch eines AIS-Transponders an sich benötigen Sie erst einmal keine Funklizenz.
Ein Funkzeugnis ist dann Pflicht, wenn Sie ein UKW-Sprechfunkgerät an Bord führen, egal ob an- oder ausgeschaltet. Je nachdem, ob Sie mit dem Boot an der Küste oder auf Binnengewässern unterwegs sind, benötigen Sie, bzw. eine andere Person an Bord, das UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) oder SRC (Short Range Certificate für Seefunk).
Wenn Sie mit dem Transponder schiffsbezogene Daten wie Rufzeichen und MMSI senden wollen, macht ein Funkgerät Sinn: Im Falle einer unklaren Situation, können Sie und das andere Schiff sich unkompliziert über UKW-Funk verständigen.

Fazit: Wenn Sie AIS-Signale nicht nur empfangen, sondern auch senden wollen, benötigen Sie zwar rein rechtlich keinen Funkschein. Es bietet sich jedoch aus Sicherheitsaspekten an, sich ebenfalls mit Funk und dem dazugehörigen Funkzeugnis auszurüsten.
Quelle: Zwölfte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften (06.08.2005, Art. 5 §1) und Handbuch Binnenschifffahrtsfunk Seite 114.