Seefunkgeräte

Loud and clear: Raymarine Funkgeräte

Raymarine bietet vom kompakten UKW-Funkgerät bis zur All-in-One-Kommunikationslösung für jeden Yachtbesitzer die perfekte Lösung. Besonders praktisch bei den Funkanlagen des Herstellers: Die Geräte sind Kombimodelle, Sie erhalten also See- und Binnenfunkanlage in einem.
Mehr zum Thema Seefunk, MMSI, DSC und den benötigten Funkzeugnissen finden Sie hier:

Funkzeugnis, MMSI und DSC

Welches Funkzeugnis benötige ich?

Sobald ein Funkgerät an Bord verbaut ist, egal ob an- oder ausgeschaltet, müssen Sie als Schiffsführer im Besitz einer gültigen Funklizenz sein.
Für den UKW-Seefunk ist diese das SRC: Short Range Certificate. Die internationalen rechtlichen Grundlagen zum Seefunk auf UKW finden Sie im SOLAS-Übereinkommen (International Convention for the Safety of Life at Sea).
Im Binnenbereich gilt das UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk. Weiterführende Literatur zu den verschiedenen Funkzeugnissen und zu den Sportbootführerscheinen gibt es bei uns im Shop.

Was ist die MMSI?

Wenn Sie UKW-Funk an Bord nutzen, müssen Sie sich in Deutschland bei der Bundesnetzagentur melden und bekommen von dieser Rufzeichen, MMSI und/oder ATIS zugeteilt. Die MMSI (Maritime Mobile Service Identity) benötigen Sie bei Verwendung eines DSC-Funkgeräts, eines Radars und z.B. einer EPIRB (MOB-Seenotbake).

Was bedeutet DSC?

DSC ist die Abkürzung für Digital Selective Calling und findet auf Kanal 70 des UKW-Funks statt.
DSC ist ein Teletext-Anrufsystem und ersetzt nicht den Sprechfunk, sondern nur den Anruf an sich: Wird über DSC eine bestimmte Funkstelle (über die MMSI) angerufen, wird diese über ein akustisches oder optisches Signal auf den Anruf aufmerksam gemacht. Anschließend wechselt man über einen gemeinsamen Kanal auf den klassischen Sprechfunkverkehr.
Durch dieses Verfahren können relevante Anrufe nicht überhört werden. Wo beim Sprachanruf etwas missverstanden werden kann (z.B. große Distanz, Sprechfunk rauschend), ist es über DSC dank Teletext immer klar.

DSC-Nachrichten werden im Controller automatisch gespeichert. DSC ist somit auch ein Backup-System für den Sprechfunk: Hört der Schiffsführer während der Wache Kanal 16 ab, ist Kanal 70 über DSC immer noch erreichbar und weitere wichtige Anrufe und Meldungen werden nicht verpasst. Heute sind die meisten festeingebauten Funkanlagen DSC-fähig.

Welche Seefunkanlage passt zu meinem Boot?

Die Entscheidung für ein bestimmtes Gerät ist abhängig von Ihren anderen Endgeräten (Kompatibilität) und dem Platz im Cockpit. Blackbox-Lösungen sind platzsparender als die klassischen Funkanlagen mit Anzeige in der Konsole.
Nutzen Sie bereits Endgeräte eines bestimmten Herstellers, sollten Sie darauf achten, dass Ihr neues Gerät damit kompatibel ist. Dann können Sie AIS- und GPS-Daten problemlos über NMEA 0183 oder NMEA 2000 übertragen und auf jedem Gerät nutzen.
Möchten Sie UKW-Schiffsfunk nicht nur im Cockpit, sondern auch unter Deck nutzen, können Sie ein Seefunkgerät wählen, welches um ein Zweitgerät erweiterbar ist.

Kombinierte See- und Binnenfunkanlagen

Kombinierte See-/Binnenfunkanlagen können auch auf geringer Leistung senden (1 W), um den umliegenden Funkverkehr nicht zu stören.
Beim Binnenfunk wird beim Loslassen der Sendetaste automatisch die ATIS (Automatic Transmitter Identification System) übermittelt, worüber die Binnenschifffunkstelle eindeutig identifiziert wird.
Wenn Sie wissen, dass Sie UKW-Funk sowohl auf See als auch im Binnenbereich nutzen wollen, lohnt es sich, direkt in ein Multifunktionsgerät zu investieren.
HanseNautic-Tipp: Raymarine Ray91 See- und Binnenfunkanlage mit integr. AIS.

Was bedeutet GMDSS?

Das Global Maritime Distress Safety System (GMDSS) wurde im Rahmen des SOLAS-Abkommens (Saftey Of Life At Sea) eingeführt und setzt sich aus verschiedenen technischen Bestandteilen, Dienstellen und Regulierungen zusammen. Sie alle sollen zu einer weltweiten schnellen Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt dienen.
Voraussetzung zur Teilnahme am GMDSS ist die Ausrüstung des Bootes mit zugelassenen Funk- und Kommunikationsgeräten. Dafür muss in Deutschland über die Bundesnetzagentur eine Funkkonzession erworben werden - zudem muss der Schiffsführer über eine gültige Funklizenz verfügen.

Zu den Bestandteilen des GMDSS gehören:

  • SART (Search And Rescue Radar Transponder) und EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon)
  • See- und Küstenfunkstellen, die über Seefunk oder DSC einen Notruf aussenden und empfangen können
  • COSPAS/SARSAT: polumlaufende oder geostationäre Satelliten, die Notsignale von EPIRBs empfangen und diese orten können
  • Immarsat/Iridium: geostationäre oder polumlaufende Satelliten zur (weltweiten) Kommunikation
  • MRCC: Maritime Rescue Coordination Centers, die die Hilfeleistung im Notfall koordinieren (in Deutschland das DGzRS)
  • NAVTEX: Navigational Text Messages - ein Fernfunkschreibverfahren, mit dem in der Seefahrt Wetter- und Navigationswarnungen verbreitet werden